Von Lichterketten, Integrationskursen und Menschenverbrennungen

Eine Synopse zum Rassismus im »wiedervereinigten« Einwanderungsland Deutschland

Ziemlich groß ist die Frage, welche Veränderungen und damit einhergehenden Zumutungen es in Sachen Einwanderungspolitik und Rassismus seit der Einverleibung der DDR in die BRD gab. Ein schneller, synoptischer Blick auf bekannte rassistische Tiefpunkte und antirassistischen Widerstand der vergangenen zwei Jahrzehnte wie auch auf weniger bekannte Facetten und Entwicklungen zum Thema mögen Bausteine dafür bieten, sich dieser komplexen Frage anzunähern. Was hat sich in 20 Jahren getan? Welche neuen und alten Diskurse sind in die Welt gesetzt worden? Welche Strategien haben Staat, Politik, Wirtschaft, Medien, BürgerInnen, Linke und Menschen, die Rassismus erfahren, ergriffen?

Vorausgeschickt sei noch, dass Migration an sich nicht als Ursache von Rassismus gedeutet werden sollte – auch wenn Rassismus hier vor allem mit Einwanderung in Verbindung gebracht wird. Es geht vielmehr um das kapitalistische Migrationsregime, in dem Staat, Wirtschaft, Politik, Medien, Schulen, Alltag und viele andere Ebenen und Akteure wirkmächtig sind und in dem die Lebens- und Arbeitschancen rassistisch aufgeteilt und zugewiesen werden.

Betrachtet man die rassistischen Diskurse und Zustände in der »neuen«, 20 Jahre alten Bundesrepublik, kommt man eigentlich nicht umhin, auch einen Blick in die Geschichte zu werfen. Deutschland ist eine postfaschistische und eine postkoloniale Gesellschaft. Die Kontinuitäten, Brüche, und Verwerfungen, die sich in der DDR und in der BRD in Teilen unterschiedlich, in Teilen aber auch sehr ähnlich vollzogen haben, lassen sich hier nicht in wenigen Sätzen darstellen. Beispielhaft sei auf die Texte von Kien Nghi HaKien Nghi Ha, Die kolonialen Muster deutscher Arbeitsmigrationspolitik, in: Hito Steyerl und Encarnación Gutiérrez Rodriguez (Hg.), Spricht die Subalterne deutsch? Migration und postkoloniale Kritik, Münster 2003. und Fatima El-TayebFatima El-Tayeb, Schwarze Deutsche. Der Diskurs um »Rasse« und nationale Identität 1890 – 1933, Frankfurt a.M./New York 2001. verwiesen.

Die Pogrome der »Einzeltäter«

Nicht völlig neu, aber in der Dimension neu waren die rassistischen Angriffe auf das Leben von Menschen in den Jahren der »Wende«: 1990 und 1991 wurden u.a. Andrzej Fratczak in Lübbenau, Amadeu Antonio Kiowa in Eberswalde, Nihad Yusufoglu in Hachenburg, Jorge Gomondai in Dresden und Agostinho Comboio in Friedrichshafen ermordet. Samuel Kofi Yeboah verbrannte 1991 in einem AsylbewerberInnenheim in Saarlouis. 1992 verbrannten Yeliz und Bahide Arslan sowie Ay?e Y?lmaz bei einem Brandanschlag auf ihr Haus in Mölln. 1993 starben bei einem Brandanschlag in Solingen Samine Genc, Gürcün Ince, Hatice Genc, Gülüstan Öztürk und Hülya Genc.

Auch Pogrome fanden statt: 1991 terrorisierten in Hoyerswerda rechte Jugendliche – unter Beifall und Gegaffe der AnwohnerInnen – tagelang Flüchtlinge und VertragsarbeiterInnen, bis diese mit Bussen, die ebenfalls angegriffen wurden, aus der Stadt geschafft wurden. Im Mai 1992 belagert ein Mob mehrere Tage lang eine Asylunterkunft in Mannheim-Schönau. 3.000 bis 4.000 Menschen applaudierten 1992 in Rostock-Lichtenhagen, als Männer ein Wohnheim vietnamesischer ArbeiterInnen und eine Asylerstaufnahme in Brand setzten. In der Nacht zum 1. November 1992 brannte in Dolgenbrodt ein ehemaliges Kinderheim völlig aus. Am nächsten Tag hätten dort AsylbewerberInnen einziehen sollen. Nach der Festnahme der Täter stellte sich heraus, dass BewohnerInnen von Dolgenbrodt Geld gesammelt haben sollen, um die Brandstifter anzuheuern.

Die politische Klasse von damals verharmloste die rechten Gewalttaten, zeigte Verständnis für die TäterInnen und unternahm nichts, um sie zu unterbinden. Im Gegenteil: Der enorme Anstieg rechter Gewalttaten und Morde nach 1989 war begleitet von einer aggressiven völkisch-rassistischen Haltung gegenüber Flüchtlingen in Medien und Politik. Mit dieser Vorgehensweise wurden Rechte zu weiteren Gewalttaten ermuntert. Es seien hier nur exemplarisch eine Handvoll Schlagworte genannt, die in jener Pogromstimmung und im Schein brennender Asylunterkünfte geäußert wurden: »Das Boot ist voll« (Spiegel-Titel 1992), »Staatsnotstand« (Helmut Kohl (CDU) 1992 zu Asylzahlen), »Der Unmut bei den Menschen ist riesig. Glauben Sie denn, daß die ruhig hinnehmen werden, wenn Millionen Ausländer ungeordnet in unser Land fluten?« (Münchner Oberbürgermeister Georg Kronawitter (SPD), Spiegel, 7.9.1992). »Kein Volk kann aber eine drohende Überfremdung widerstandslos hinnehmen, will es sich nicht selbst aufgeben«, erklärte drei Tage nach den Morden von Solingen der kurz darauf zum Bundesinnenminister ernannte Manfred Kanther (CDU).Frankfurter Rundschau vom 2. Juni 1993.

Politisches Asyl als Gnadenakt

Vor 1990 hatte die BRD bereits zahlreiche Restriktionen erlassen, um die weitere Einwanderung zu reduzieren (so genannte Anwerbestopps und Rückkehrprämien). Nun standen weitere Neuregelungen an. Allerdings hätte es keiner Grundgesetzänderung bedurft, um die Flüchtlinge, die zu über 90 Prozent ohnehin nicht anerkannt wurden, auch abschieben zu können. Das neue Ausländerrecht und das sogenannte Asylbeschleunigungsgesetz von 1992 hätten bereits ausgereicht, um sich der Asylsuchenden aus Bosnien, Nordafrika, aus den ehemaligen Ostblock-Staaten, aus kurdischen Gebieten und aus dem Irak zu entledigen. Warum sollte also trotzdem das Grundrecht auf Asyl, ein Schutzrecht gegenüber dem Staat, in ein Verfügungsrecht des Staates umgewandelt werden?

Die autonome l.u.p.u.s. gruppe schrieb damals treffend: »Die Verfassungsänderung hat im wesentlichen keine Steuerungsfunktion gegenüber Flüchtlingen, sondern Steuerungsfunktion für den rassistischen Konsens in diesem Land. Sie signalisiert Übereinstimmung mit und Anerkennung von rassistischen Grundhaltungen und rassistischem Handeln in einem Maße, wie es im Nachkriegsdeutschland bisher einzigartig ist.«autonome l.u.p.u.s. gruppe, Lichterketten und andere Irrlichter. Texte gegen finstere Zeiten, Berlin 1994, 17.

Der Tag X am 26. Mai 1993, an dem ein Bündnis den Bundestag in Bonn blockieren wollte, markierte eine einschneidende Niederlage, so der Text weiter. Es zeigte sich, dass das linksliberale Spektrum im Zuge der »Wiedervereinigung« mehr oder weniger zusammengebrochen war, auch wenn sich neue Nichtregierungsorganisationen gebildet hatten, wie etwa die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, die Ende der achtziger Jahre gegründet worden war.

Wie auch in den Jahren danach zu anderen Themen war es nun den immer kleiner werdenden linksradikalen Zusammenhängen und einigen Nichtregierungsorganisationen und kirchlichen Basisgruppen vorbehalten, sich für die Verfassungsrechte einzusetzen – wo erstere doch eigentlich angetreten waren, diesem Staat die Pest an den Hals zu wünschen.

Erst als die Tat vollbracht und im Dezember 1992 mit dem »Allparteien-Kompromiss« so gut wie besiegelt war, riefen die Regierenden das Volk auf die Straße. Es kam in großer Schar. »Die Würde des Menschen ist unantastbar« und »Für Toleranz«, »Gegen Ausländerfeindlichkeit und Gewalt« lauteten die Slogans.

Kerzen für die staatliche Ordnung

Für viele Linke waren diese Regierungs- und Volksdemonstrationen nichts anderes als Akklamationen für die bestehende staatliche Ordnung – Maßnahmen, um das Bild des hässlichen Deutschen in der Welt in einem Lichterketten-Meer untergehen zu lassen: »In einem Staat, in dem die Polizei – begleitend und beispielgebend – Flüchtlingsheime selbst überfällt, wie in Dresden (FR, 13.6.92) oder in Schwäbisch-Gmünd (FR, 4.8.92) oder in Augsburg (FR, 12.11.92); in einem Land, in dem die demokratischen Parteien den Pogromen die – mittlerweile im demokratischen Diskurs integrierten – rassistischen Stichworte liefern (von der ›Asylantenflut‹ bis zum ›Asylmißbrauch‹) und damit einen wesentlichen Beitrag zur ›Entnazifizierung‹ rassistischer Ideologien leisten; in einem Land, in dem Polizei und Führung Schirmherren rassistischer Angriffe sind, muß eine ›antirassistische Manifestation‹ stutzig machen, die von bürgerlichen Parteien, Wirtschaft und Polizei gemeinsam getragen wird. In einem Land, das in seiner Geschichte unzweideutig den Beweis erbracht hat, daß Rassismus und Antisemitismus nicht gegen eine Mehrheit, sondern mit ihr mächtig wurde, ist jede Vieldeutigkeit aus dieser Geschichte heraus zu deuten.«Ebd., 22.

Die Ereignisse, Äußerungen und Reaktionen um die »Wendezeit« zeigten, wozu Deutschland – der Mob wie auch das »demokratische« Establishment, die Mitte der Gesellschaft – wieder bzw. immer noch in der Lage ist, was in Deutschland möglich ist und was in Deutschland möglicherweise auch in Zukunft, etwa während neuer kapitalistischer Krisen oder Umbrüche, sich Bahn brechen wird.

Mit der Zuspitzung der Verhältnisse Anfang der neunziger Jahre setzte in Teilen der Linken ein Reflexionsprozess ein. Der linke Widerstand war meist symbolisch und hilflos, die Angriffe konnten nicht verhindert werden. Es zeigte sich, dass die relativ starke Präsenz auf Demonstrationen bis Anfang der neunziger Jahre eben nicht mit einer Verankerung im Alltag und Formen von dauerhafter Organisierung einherging. In den Jahren danach haben auch endlich verkürzte Rassismuserklärungen in der Linken an Kraft verloren, etwa, dass Rassismus ein Spaltungsmittel und eine Ideologie der Herrschenden sei, um vom »eigentlichen Kampf« abzulenken oder dass rechte Gewalt einen Protest der Zukurzgekommenen darstelle. In Teilen der Linken setzte auch ein Bewusstsein davon ein, dass nicht nur die anderen, sondern auch – auf anderer Ebene – sie selbst rassistisch sind.Vgl. Annita Kalpaka/Nora Räthel (Hg.), Die Schwierigkeit, nicht rassistisch zu sein, Leer 1990. Begriffe wie »Fremdenfeindlichkeit« wurden kritisch hinterfragt und die Zusammenarbeit mit MigrantInnen in den Lagern verstärkt.

Antirassistische Inputs

Gleichzeitig verkürzte sich der Antirassismus in der Bewegung oft auf eine Flüchtlingspolitik, oder genauer, auf eine Flüchtlingsunterstützungspolitik. Und Bleiberechtskampagnen, die eigentlich nicht nach Herkunftsländern sortiert sein sollten, fanden aus verschiedenen Gründen aber doch immer wieder als solche statt.

Dabei ging teilweise der Blick auf alltägliche filigrane Diskriminierungserfahrungen von MigrantInnen ebenso verloren, wie der Blick auf Widerstands- und Selbstverteidigungsformen von MigrantInnen selbst. Weder die Diskussionen um Einbürgerung, Antidiskriminierungsgesetz, Integration und Multikulturalismus noch die um Greencard, Einwanderungsgesetz und »Leitkultur« sind von der Flüchtlingsunterstützungsbewegung besonders wahrgenommen worden. Sie konzentrierte sich vor allem auf – ebenfalls wichtige – Hilfsangebote, etwa auf die Bereitstellung von Wohnungen, den Schutz vor Abschiebung, die Organisation von Eheschließungen und medizinischer Versorgung.

Das 1997 auf der documenta X ins Leben gerufene Netzwerk kein mensch ist illegal mit Aktionen wie der deportation class und dem Versuch, Protest in die Internet-Welt zu tragen, war ein neues Highlight, das in den folgenden Jahren relativ viel Resonanz in der Öffentlichkeit erreichte. »Wir haben keine Wahl, aber eine Stimme!« so lautete der Slogan der im Wahljahr 1998 gegründeten Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen, die im Jahr 2000 zusammen mit The Voice einen großen Flüchtlingskongress in Jena durchführte.

Ende der 1990er Jahre bildeten die antirassistischen Grenzcamps an Deutschlands Ostgrenze und später an den inneren Grenzen wie dem Frankfurter Flughafen die Kampagnen und öffentlichen Kumulationspunkte der antirassistischen Bewegung. Am Ende des Kölner Camps 2003 war eine weitere Zusammenarbeit wegen innerer Konflikte, die sich auch schon länger angekündigt hatten, nicht mehr möglich. Ein Teil wollte Rassismus und Migration gerne in einem größeren gesellschaftlichen Zusammenhang thematisieren, anstatt sich auf die Zusammenarbeit mit Flüchtlingsinitiativen zu konzentrieren. Es folgten Anti-Lager-Touren mit einer großen Beteiligung von Flüchtlingen an der Planung der Aktionen. Und es fanden weitere antirassistische Camps statt, etwa 2008 in Hamburg.

Den Fokus auf Flüchtlinge und Fluchtursachen in der antirassistischen Bewegung kritisierten auch kanak attack und später die Gesellschaft für Legalisierung. Ihnen ging es darum, Antirassismus offensiv zu wenden. Nicht das Bild von Opfern eines allmächtigen staatlichen Rassismus sollte den Blick prägen, sondern das Bild von Subjekten, deren Kämpfe um soziale und politische Rechte Teil einer alltäglichen Widerstandspraxis sind. Statt der defensiven Bemängelung elender Zustände wurde ein »Recht auf Rechte« gefordert. »Statt länger schlechte Gesetze zu verteidigen, kämpfen wir offensiv um Rechte. Rechte, die es noch nicht gibt, die wir uns aber längst genommen haben«, hieß es bei kanak attack. Die Gesellschaft zur Legalisierung schrieb in ihrem Manifest: »Inoffiziell erzählt uns die Geschichte der Migration seit Jahrzehnten Geschichten von Menschen, die die Kontrollen, Einschränkungen und Gesetze unterlaufen. Die Leute sind nicht rechtlos oder ohnmächtig, nur weil kein gültiger Stempel im Pass, keine Arbeitserlaubnis oder gar kein Pass existiert.« Es gehe darum, alltägliche Praxis ins Recht zu setzen und soziale und politische Mindestgarantien als kollektive Rechte zu verwirklichen.

Kritisiert wurde dabei auch der Karawane-Slogan »Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört habt«. In der Perspektive der »Autonomie der Migration« (Yann Mulier Boutang), die Migration auch als soziale Bewegung interpretiert (und damit aber auch die Gefahr einer Romantisierung der Migration und ihrer Umstände in sich birgt), müsse sich Migration nicht aus kolonialer oder imperial-kapitalistischer Zerstörung erklären, um damit transnationale Mobilität zu legitimieren.interface (Hg.), WiderstandsBewegungen. Antirassismus zwischen Alltag & Aktion, Berlin/Hamburg 2005, 363ff. Der Slogan des Netzwerks Jugendliche ohne Grenzen lautet schlichtweg: »Wir sind hier, um zu bleiben!«

Völkisches und Leistungsrassistisches

Ende der 1990er Jahre, in einer Zeit des wirtschaftlichen Booms (trotz hoher Arbeitslosenzahlen) und des rot-grünen Regierungswechsels, begann eine zumindest diskursive Umorientierung in der Politik, die zum Diktum »Deutschland ist ein Einwanderungsland« führte. Vorlage und Rahmenbedingung dafür war aber auch, dass sich Deutschland in den Jahren zuvor fast geräuschlos zehntausender Flüchtlinge per Abschiebung entledigt und an einem vorverlagerten Grenzregime der Europäischen Union tatkräftig mitgewirkt hatte. Die Bundesregierung berief im Jahr 2000 die »Unabhängige Kommission Zuwanderung« (so genannte Süssmuth-Kommission), die relativ liberale Vorschläge machte – allerdings ganz im Zeichen eines Leistungsrassismus, der die Einwanderer und Einwanderinnen nicht so sehr nach ihrer Herkunft und Hautfarbe sortiert, sondern nach ihrer Verwertbarkeit. Dennoch gab es in der Diskussion auch eine Gleichzeitigkeit von völkischen und leistungsrassistischen Anklängen: »Wir brauchen weniger Ausländer, die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen«, so Günther Beckstein (CSU), der damalige Staatsminister des Inneren in Bayern.Focus vom 10. Juni 2000.

Kurz zuvor, in den Jahren 1998/99, hatten die CDU/CSU und die NPD erfolgreiche Unterschriftenaktionen gegen die von der damals regierenden rot-grünen Bundesregierung geplante Reform des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts organisiert. Ziel der vorgesehenen Änderung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts war die Ergänzung des Blut-Abstammungsrechts (ius sanguinis) durch Elemente des Geburtsortprinzips (ius soli), nach dem der Staat die Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsterritorium geboren werden. Die Doppelte Staatsangehörigkeit sollte endlich auch in Deutschland akzeptiert werden. Jürgen Rüttgers (CDU) hetzte 2000 mit dem Slogan »Kinder statt Inder«gegen die geplante Greencard, Friedrich Merz (CDU) warf die »Leitkultur« ins Rennen. Nach der Debatte über die »deutsche Leitkultur« trat die CDU im November 2000 brav zum von Gerhard Schröder (SPD) ausgerufenem »Aufstand der Anständigen« an. Zu diesem Anlass fragte Paul Spiegel, der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, vor 200.000 Anständigen und sehr zum Ärger der CDU, ob es etwa »deutsche Leitkultur« sei, Fremde zu jagen, Synagogen anzuzünden und Obdachlose zu töten.

Neue Platzanweiser in der »Integrationsdebatte«

Nach langen inhaltlichen und formalen Kontroversen und im Schatten der Anti-Terror-Gesetze nach dem 11. September 2001 trat das neue »Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung« erst im Januar 2005 in Kraft. Faktisch gab es so gut wie keine Einwanderungserleichterungen, im Gegenteil. MigrantInnen wurden weiterhin in diverse rechtliche Kategorien zerlegt, die Kriterien für eine Niederlassungserlaubnis hoch gesteckt, die Begrenzungen der Einwanderung zementiert. Ein Teil der MigrantInnen wurde de facto in die Illegalität entlassen, dem anderen Teil wurde der Stab mit der Karotte vor den Mund gespannt. Nach dem Prinzip »Fordern und Fördern« verspricht der Integrationsimperativ Gleichberechtigung, sobald individuelle Anpassungsleistungen erfüllt werden. In der aktuellen Debatte werden MigrantInnen wieder einmal als deviant und defizitär dargestellt und müssen nicht nur Deutsch lernen, sondern auch einen Anfängerkurs in Demokratie, Religionsfreiheit und Kindererziehung absolvieren. Wer aus welchen Beweggründen auch immer nicht daran teilnimmt, gilt als »integrationsunwillig« und wird von der staatlichen Migrationsverwaltung bestraft.

Besonders perfide ist das Ganze, weil kollektive Integrationsforderungen der MigrantInnen der 1970er und 1980er Jahren, etwa nach Bildungsangeboten für ihre Kinder und nach menschenwürdigen Wohnungen, in den letzten Jahren in den Zwang zur individuellen Anpassung umgemünzt wurden.Vgl. Manuela Bojadzijev, Die windige Internationale. Rassismus und Kämpfe der Migration, Münster 2008. Der Staat sanktioniert und kontrolliert nun die »Integrationsleistungen«; Deutschkenntnisse und Wohnraumgröße entscheiden über den Aufenthalt. Zugleich ermöglichte es dieser Integrationsdiskurs, der vor allem über die Kategorien Religion und Sprache läuft, allen noch so großen Trotteln, die selbst kaum mehr als eine Sprache sprechen, geschweige denn die Frage aus dem Orientierungskurstest beantworten können, ob »Bundestag und Bundesrat zur Legislative, Exekutive, Direktive oder Judikative gehören«, sich oberlehrerhaft über MigrantInnen aufzuschwingen. Die ständig wiederkehrende Rede von »Integrationsdefiziten« (re-)produziert ein Bild der minderwertigen, unwilligen und primitiven MigrantInnen und einen Machtgewinn für diejenigen, die sich als VertreterInnen einer »Leitkultur« verstehen.

Diesen Aspekt – die Verknüpfung von Angeboten mit Sanktionen bei gleichzeitiger homogenisierender Differenzkonstruktion – wirklich zu skandalisieren oder gar einen (politischen) Streik oder ähnliche Aktionen deswegen zu organisieren, ist bislang weder der Linken, noch den Migrationsverbänden oder anderen Nichtregierungsorganisationen gelungen, ja vielleicht nicht einmal in den Sinn gekommen.

Blick in den Alltag

Der Erscheinung nach hat sich in den letzten 20 Jahren einiges in Sachen Einwanderungspolitik und Rassismus geändert. Diskurse und Bilder haben sich verschoben, es gab den Paradigmenwechsel hin zum Einwanderungsland, das Staatsbürgerrecht wurde immerhin leicht reformiert.

Argumente wie vor über 20 Jahren, z.B.: »Ausländer nehmen uns die Wohnungen weg«, wird man heute im offiziellen Diskurs kaum noch hören, und Bilder mit langen Menschenschlangen vor einer Grenzschranke kaum noch in der Zeitung sehen. Auch der vehemente Einsatz deutscher Behörden in den 1960er Jahren, dass Portugal doch bitte keine schwarzen Arbeiter aus seinen damaligen Kolonien im Rahmen des Anwerbeverfahrens schicken möge, wäre heute angesichts der EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung kaum mehr vorstellbar bzw. leichter anfechtbar.

Gleichzeitig wiederholen sich rassistische Kampagnen in der Politik und in den Medien. PolitikerInnen verabschieden sich gerade allerorten vom Begriff des Multikulturalismus. Allerdings nicht wegen der kulturalistischen Implikationen dieses Konzeptes, sondern wegen der rassistischen Idee von »Parallelgesellschaften«. Im Vordergrund steht die Anbiederung an Vorstellungen von homogenen, entindividualisierten Gruppen und an die Idee, dass es die MigrantInnen sind, die sich absondern, und nicht die Deutschen, die sich absonderlich verhalten.

Auch wenn sich die Gesichter des Rassismus verändern: Im Kern, dem Wesen nach, besteht nach wie vor eine Gleichzeitigkeit von völkischen, kulturalistischen und leistungsrassistischen Ausgrenzungen. Trotz einer (halbherzigen) Reform des Staatsbürgerschaftsrechts: Deutsche mit ehemals nicht-deutscher Nationalität werden – so scheint es derzeit – nie wirklich Teil des Staatsvolks werden können, auch wenn sie vor dem Gesetz StaatsbürgerInnen sind und damit bestimmte Rechte erlangt haben. Die Staatsbürgerschaft kann ihnen – im Gegensatz zu »volksdeutschen« StaatsbürgerInnen – entzogen werden. Und bei Vorlage des deutschen Personalausweises, so die Gesellschaft für Legalisierung, erfolge zuweilen noch die Frage, welcher Nationalität die InhaberInnen denn angehörten.

 Es existiert auch eine Gleichzeitigkeit von Aufklärungsmomenten und festsitzendem Rassismus. So war und ist es beispielsweise möglich, dass antirassistische Initiativen gefördert und gleichzeitig rassistische Kampagnen und Maßnahmen durchgeführt wurden und werden.

Aufklärung hat, so zeigt es sich in jüngster Zeit immer wieder, keinen nachhaltigen Effekt auf rassistische Muster in der Politik – siehe Horst Seehofer, Thilo Sarrazin, Uwe Schünemann, Eckardt Körting und Kristina Schröder. »Die politische Erfolglosigkeit der neueren Analysen zu Rassismus hat – man muss die Wirkungskraft von Theorie nicht überschätzen – mit gesellschaftlichen Kräftekonstellationen zu tun«, schreiben Manuela Bojadzijev und Alex Demirovic.Alex Demirovic/Manuela Bojadzijev, Einleitung, in: dies., Konjunkturen des Rassismus, Münster 2002, 20.

Rassismus ist sehr verbreitet und verankert. Lebensgefährlich wird er, wenn sich Gruppen seiner als politisches Instrument bedienen, die über die staatlichen Zwangsmittel verfügen. Rassistische Angriffe verbaler wie gesetzlicher Art sind im Repertoire parteipolitischer Akteure immer noch als Instrumente vorgesehen – nicht zuletzt, weil damit in Deutschland Wahlen gewonnen werden können. Insofern sind sie nicht als rückwärtsgewandte Aktionen Ewiggestriger zu verstehen, sondern als moderne, flexibel angepasste Strategien, um in bestimmten Kräftefeldern Einfluss zu gewinnen. Dabei ist es relativ unerheblich, ob die rassistischen Angriffe als bewusste Strategie wider besseren Wissens eingesetzt werden oder als verinnerlichtes rassistisches Denken einzelner PolitikerInnen zu Tage treten.

Nach Bojadzijev und Demirovic bedarf es einer großen Aufmerksamkeit für die Konjunkturen des Rassismus. Diese seien nicht allein von dessen innerer Dynamik und ihm zugrunde liegenden gesellschaftlichen Prozessen in Wirtschaft und Politik abhängig. »In der Art seines Vorkommens wie in seiner Entwicklung ist er als solcher auch bestimmt von denen, die in verschiedenen Formen sich gegen ihn wehren. Rassismus ist nicht abzuleiten aus einer ökonomischen Funktion. […] Der Rassismus ist eine Form der sozialen Auseinandersetzung; als eine solche trägt er selbst – in einem allerdings je nach Konjunktur unterschiedlichem Ausmaß – zu Bestimmung einer konkreten Konjunktur der kapitalistischen Entwicklung bei.«Ebd., 25. Insofern sind auch antirassistische Praktiken Teil des gesellschaftlichen Kräfteverhältnisses.

 Bojadzijev geht davon aus, dass rassistische Vorgehensweisen ihre Objekte nicht immer gleichförmig unterwerfen.Vgl. Bojadzijev, Die windige Internationale. Sie stünden vielmehr in einem Verhältnis zu den feingliedrigen Widerstandsmöglichkeiten im Alltag, die den Rassismus beständig in Frage stellen und verändern können. MigrantInnen sieht sie nicht in erster Linie als Opfer staatlicher und gesellschaftlicher Gängelung, sondern auch als Subjekte, die den Rassismus der Behörden und ArbeitgeberInnen immer neu herausfordern und ihn zu neuen Formen zwingen – nicht in dem Sinne, dass sie die Ursache des Rassismus an sich wären, sondern dass sie rassistische Gesetze unterlaufen und Lücken für sich nutzen und damit weitere Reaktionen, seien es etwa Verschärfungen oder Legalisierungen, auslösen.

Der Terminus »alltäglicher Rassismus« ist auch bei Jost Müller ein wichtiger Ansatzpunkt.Vgl. Jost Müller, An den Grenzen kritischer Rassismustheorie, in: Demirovic/Bojadzijev, Konjunkturen des Rassismus, 226-245. Alltag meint, dass hier die Reproduktion der rassistischen Gemeinschaft sowie die Produktion der »Anderen« als soziale Konstruktion individuell und kollektiv stattfindet. Gleichzeitig biete die Alltäglichkeit von Reproduktion auch den Ort der Widerstände, der Aneignung und der Anknüpfungspunkte für distanzierende Gesten, für eine neue Sprache und für eine radikale Kritik.

Dabei ist es – bei aller Notwendigkeit für politische Interventionen – wichtig zu erkennen, dass sich niemand voluntaristisch von rassistischem Denken, Gefühlen und Handeln freisprechen kann. Insofern ist es auch notwendig, eigene (unterschwellige) rassistische Deutungsmuster, ethnifizierende Kategorien und Privilegien als Weiße und/oder als Staatsbürger eines der reichsten Länder der Erde nicht nur in der Politik, sondern auch im Alltag kritisch zu reflektieren – auch und gerade für AntirassistInnen. Denn es ist zwar vor allem ein Merkmal von Personen mit ausgeprägten rassistischen Einstellungen, dass sie solche Eigenanteile abwehren und auf andere projizieren, aber eine derartige Abwehr ist auch manchen aufgeklärten ZeitgenossInnen nicht völlig fremd, insbesondere im direkten, persönlichen, politischen oder beruflichen Umgang mit People of Colour.

Auch die Objekte und Projektionsbilder des Rassismus wandeln sich. Heute, in einer Zeit, in der sich der Rassismus vornehmlich gegen Schwarze, Muslime und Menschen aus dem außereuropäischen Ausland richtet, mag es kaum mehr vorstellbar sein: Die deutschen BürgerInnen schlossen die Menschen, die vor allem aus Südeuropa kamen, unverhohlen aus. An sie wurden keine Wohnungen vermietet, worauf in Anzeigen explizit hingewiesen wurde. RestaurantbetreiberInnen verwehrten ihnen mit Schildern den Zugang. Kinder von ItalienerInnen, GriechInnen und SpanierInnen wurden gehänselt und gedemütigt.

Die Formen des Rassismus ändern sich, weil deren potentielle und tatsächliche Opfer sich wehren, neue Strategien finden und weil sich auch Kräfteverhältnisse in der Politik und in der Wirtschaft verschieben. In der Tendenz treten zwar seit Jahrzehnten ähnliche Positionen einzelner Akteure zutage, die aber je nach Lage großes oder geringes Gehör finden: Arbeitgeberverbände fordern möglichst freizügige Regelungen, während Gewerkschaften den nationalen Arbeitsmarkt eher gegen Lohnkonkurrenz abschotten wollen und PolitikerInnen sich um WählerInnenstimmen und Kosten sorgen. Die Politik behält sich stets Steuerungsinstrumente für die Regulierung vor, die bei Bedarf an- und ausgeknipst werden können, sei es die Handhabung des Inländerprimats für den Arbeitsmarkt, die Staatsbürgerschaft unter Vorbehalt, die nachgewiesenen Deutschkenntnisse beim Nachzug von Familienangehörigen oder die Kriterien bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln, sei es die Lockerung des Arbeitsverbots für Flüchtlinge oder aktuell die Anerkennungspraxis von Schul- und Berufsabschlüssen.

Immer wieder tauchen auch sich widerstrebende Entwicklungen in der Migrationskontrolllogik auf, etwa wenn derzeit über ein Punktesystem für ausländische FacharbeiterInnen nachgedacht wird, gleichzeitig aber in Deutschland zehntausenden zur Schule gehende MigrantInnen eine weitere berufliche Entwicklung wegen ihres Status als »Geduldete« oder »Papierlose« verwehrt bleibt oder wegen Abschiebung unmöglich gemacht wird.

Rassismus bekommt auch ein anderes Gesicht, weil neue Akteure auf den Plan treten, wie etwa die Europäische Union, die für die Migrationspolitik spätestens ab 1990 mit dem Schengen-Abkommen und 1999 mit dem Vertrag von Amsterdam eine immer wichtigere Einflussgröße darstellt. Der Nationalstaat ist jedoch nach wie vor die politische Form, in der sich das Warenverhältnis organisiert – Globalisierung und Europäische Integration hin oder her. Als Nationalstaat, noch dazu als »national-sozialer« (Etienne Balibar), kommt Deutschland aber nicht umhin, seine imaginierte Gemeinschaft als Nation immer wieder neu zu (re-)konstruieren und gleichzeitig seine Zugänge zu sozialstaatlichen Leistungen zu regulieren, die ihm als mächtige Ökonomie im Rahmen internationaler Arbeitsteilung und Konkurrenz möglich sind. Wie weit es dabei gehen kann, hängt nicht nur, aber auch, vom emanzipatorischen Gegenwind ab. Und zwar von einem, der nicht nur bei anstehenden Gesetzesänderungen, auf Demonstrationen, Tagungen und in Manifesten aufzieht, sondern der auch im Alltag als gelebte Gegenmacht, kräftig bläst. Hilfreich ist es dabei, die facettenreichen und sich verändernden Gesichter des Rassismus und die Gleichzeitigkeit verschiedener Rassismusformen genau im Blick haben, um eine möglichst frühzeitige und effektive Aufklärung und Gegenwehr zu organisieren – trotz aller Rückschläge.

ANKE SCHWARZER

Die Autorin lebt in Hamburg, ist Sozialwissenschaftlerin und arbeitet als Journalistin.