Im Vergleich mit dem, was die rot-grüne Bundesregierung in ihrer zweiten Legislaturperiode bereits geschafft hat und noch anzurichten gedenkt, war der Abbau der sozialen Sicherungssysteme durch die Regierung Kohl nur ein sanfter Vorgeschmack auf neoliberale Deregulierungspolitik.
So nahm bereits die christlich-liberale Regierung Kürzungen bei der Höhe und der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld vor und verschärfte die notwendigen Zugangsvoraussetzungen. Im Jahr 1997 wurden zuletzt die Zumutbarkeitskriterien radikal verschärft. Galt davor die absolvierte Ausbildung als Kriterium dafür, welche Arbeit die Betroffenen anzunehmen hatten, so heißt es seitdem: Je länger jemand Arbeitslosenunterstützung bezogen hat, desto mehr Lohneinbußen im Vergleich zum vorherigen Job gelten als akzeptabel.
Die Regierung Schröder hat dem mit der begonnenen Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission noch eins draufgesetzt. Ab Juli diesen Jahres wird ab dreimonatiger Arbeitslosigkeit auch noch erwartet, dass, um malochen gehen zu dürfen, gerne umgezogen wird.
Nicht nur, dass damit für Arbeitslose das Grundrecht auf Freizügigkeit außer Kraft gesetzt wird, es werden auch juristische Grundsätze abgeschafft. Musste in Zeiten der Regierung Kohl noch das Arbeitsamt3 nachweisen, dass ein Job als zumutbar galt, bevor es Sanktionen verhängen konnte, wird ab diesem Sommer die Beweispflicht bei den Arbeitslosen liegen.
Nicht nur die Häufigkeit der Sanktionierung steigt, sondern auch ihre Intensität. Neuerdings wird dementsprechend bereits bei der ersten Weigerung, einer Aufforderung des Arbeitsamtes zu einer Fortbildungsmaßnahme oder einem Vorstellungsgespräch nachzukommen, eine Sperre verhängt. Als humanistischen Zug möchte die Bundesregierung die Novation verkaufen, dass künftig auch weniger als 12 Wochen Sperre verhängt werden können. Dabei fällt nebenbei völlig unter den Tisch, dass somit die härteste Sanktion des Arbeitsamtes, die bisher nur bei wiederholtem »Fehlverhalten« Anwendung fand, zur Regel wird.
Der allgemeine Trend zur Ausweitung des staatlichen Arbeitszwangs spiegelt sich im Aufkündigen des sozialpolitischen Konsenses der deutschen Nachkriegsgesellschaft wieder. Dem Sozialsystem kam demnach die Aufgabe zu, über Bildung vermittelte Statusunterschiede zwar beizubehalten, aber dennoch einen Schutz vor prekärer Beschäftigung und den Risiken des Berufslebens zu bieten. Dem entgegen soll die Auffassung öffentlicher Konsens werden, dass jede Arbeit, und sei sie noch so schlecht bezahlt, angenommen werden muss. Alles in allem ein weiterer harter Schlag für die Arbeitslosen.
Für die Einstellung älterer Arbeitsloser entfällt künftig der Beitrag der KapitalistInnen an der Arbeitslosenversicherung. Aufgaben, die bisher die Personalabteilungen der Unternehmen übernommen haben, werden künftig vom Arbeitsamt erledigt. Die Arbeitsämter werden hierzu sogenannte JobCenter gründen, welche die Arbeitsvermittlung übernehmen werden. JobCenter sollen als Schnittstellen zwischen Arbeitssuchenden und Unternehmen dienen, in denen sich dann die Betriebe »ihre« maßgeschneiderten Arbeitslosen abholen können. Zusätzlich sollen die Arbeitsämter mit Zeitarbeitsfirmen Personal-Service-Agenturen (PSA) einrichten, die dann Erwerbslose einstellen und weitervermieten sollen. Für den Fall, dass das gerade nicht möglich ist, wird für deren Weiterbildung gesorgt.
Zusätzlich fand mit der Etablierung der »Ich-AG« die faktische Legalisierung der Scheinselbstständigkeit statt. Formal selbstständige Personen erhalten dadurch ihre gesamten Aufträge von einem Unternehmen, wodurch sie zwar von ihm wie reguläre Angestellte abhängig werden, im Unterschied zu diesen aber nicht sozial abgesichert sind.
Was die restlichen Pläne der Hartz-Kommission anbelangt, darf man bereits auf 2004 gespannt sein. Dann sind laut Schröders Regierungserklärung die nächsten Schritte auf dem Weg zur gesetzlichen Umsetzung der Hartz-Vorschläge im Zuge der AGENDA 2010 vorgesehen.
Viel ist zwar noch nicht bekannt, doch sollen zumindest Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe zusammengefasst und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes weiter verkürzt werden.
Gute SozialistInnen sterben vor der Rente
Auch für die Rente und die Krankenversicherung arbeitet die Bundesregierung an der Neukonzeptionierung. Dazu hat sie im letzten Jahr die sogenannte Rürup-Kommission zur Reform des Renten- und Gesundheitswesens ins Leben gerufen, die im Herbst diesen Jahres ihren Abschlußbericht vorlegen soll. Als diskutabel gelten mittlerweile alle Vorschläge, die eine Senkung der Lohnnebenkosten bewirken könnten. Geplant ist, soviel ist jetzt schon bekannt, das Renteneinstiegsalter um zwei Jahre anzuheben.
Langfristig soll die private Zusatzversicherung im Rentensystem ein stärkeres Gewicht bekommen. Infolgedessen wird das »Altersrisiko« von der gesellschaftlichen in die individuelle Verantwortung verwiesen.
Die Vorschläge der Rürup-Kommission zur Gesundheitsreform sind noch nicht bekannt, dafür einige aus dem Bundesgesundheitsministerium. So sollen die Krankenkassen von angeblich versicherungsfremden Leistungen wie dem Krankengeld befreit werden. Dafür soll eine private Zusatzversicherung eingeführt werden.
Um den Wettbewerb im Gesundheitswesen zu erhöhen, soll auch bei den niedergelassenen ÄrztInnen eine Fallpauschale zur Berechnung der Behandlungskosten eingeführt werden. Danach wird dann nicht mehr die individuelle Behandlung bezahlt, sondern nur die Durchschnittskosten der entsprechenden Krankheit. Nicht nur, dass dabei soziale Einflüsse auf den Krankheitsverlauf nicht berücksichtigt werden können, auch die relativ kostenintensive und vor allem nicht allgemein kalkulierbare Behandlung von psycho-somatischen Krankheiten dürfte somit komplett entfallen.
Weiterhin soll, wie bereits jetzt bei der Zahnversorgung, ein Bonussystem für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden. Das kommt einer relativen4 »Verteuerung« vermeintlich individuell verschuldeten gesundheitsschädigenden Verhaltens gleich und wird somit zum Zwang zur Vorsorge. Dementsprechend soll auch die Höhe der Zuzahlungen zu Medikamenten und Behandlungen nicht mehr vom Einkommen, sondern vom »Gesundheitsbewusstsein« der PatientInnen abhängen. Zusätzlich soll mit einem Präventionsgesetz die Vorbeugung »zur vierten Säule des Gesundheitswesens« erhoben werden.
In Verbindung mit der Ankündigung, gesundheitsförderntes Verhalten künftig zu honorieren, kann man sich schon jetzt ein Bild davon machen, was das letztendlich bedeutet: eine erhöhte Abgabenlast für alle, die nicht selbstständig und vorausschauend ihre eigene Arbeitsfähigkeit garantieren wollen oder können.
Die Vergabe von Leistungen ausschließlich aufgrund des Bedürfnisses – jahrzehntelang ein Grundsatzes des Gesundheitswesens – wird damit weitestgehend abgeschafft. Demgegenüber soll der Anteil der KapitalistInnen an den Krankenversicherungsbeiträgen sinken.
Am stärksten wird der Paradigmenwechsel der deutschen Sozialpolitik durch die angekündigten Einschränkungen der Tarifautonomie deutlich. So soll es den Unternehmen ermöglicht werden, ohne Zustimmung der Gewerkschaften »zur Beschäftigungssicherung« tarifvertragswidrige Lohnkürzungen vorzunehmen. Da dadurch ArbeiterInnenvertretungen in der Konsequenz keinerlei Mitspracherecht mehr bleibt, bedeutet diese Veränderung nichts geringeres, als das Ende der Tarifautonomie und damit die Aufkündigung des für die Sozialpolitik zentralen und für die deutsche Gesellschaft charakteristischen institutionalisierten Klassenkompromisses.
Warum das Wasser nicht überkocht
Die angeführten Gründe für den Abbau wohlfahrtsstaatlicher Leistungen variieren dabei je nach der institutionellen Trägerschaft dieser Leistungen. So wird der Umbau der Finanzierung des Rentensystems mit der demographischen Entwicklung(1) in der Bundesrepublik legitimiert, da andernfalls im Jahr 2060 auf 100 Erwerbstätige 71 RentnerInnen kämen. Die Finanzierung wird weiterhin durch die seit den siebziger Jahren kontinuierlich ansteigende Arbeitslosigkeit erschwert. Hierin sind sich von der CDU bis zu ATTAC und ver.di alle einig. Differenzen existieren höchstens hinsichtlich der Ausgestaltung des neuen sozialpolitischen Projekts. Während Union und Regierung ein Modell bevorzugen, das zur Vermeidung einer Abgabenerhöhung Leistungskürzungen vornimmt, wird von linker Seite eine Reform des Finanzierungssystems durch eine Mehrbelastung der Unternehmen stark gemacht. Durch eine steuerliche Finanzierung wären zwar die Sozialleistungen auf momentanem Niveau aufrechtzuerhalten, nur finden sämtliche Reformen unter der Maßgabe statt, den Wirtschaftsstandort attraktiv zu halten. Eine steuerliche Mehrbelastung ist dafür wiederum kontraproduktiv.
Das Ende der sozialen Kompromisse der deutschen Nachkriegsgesellschaft kann ein Blick in die Theorien der Regulation(2) erklären helfen. Sie gehen davon aus, dass es weder eine lineare Logik kapitalistischer Entwicklung, noch ein »reines«, aus abstrakten Kategorien ableitbares Wirken des Wertgesetzes gibt. Demzufolge lässt sich der Umgang einer Gesellschaft mit ihren Konflikten nicht aus dem Kapitalismus an sich, sondern nur aus seiner jeweiligen historisch spezifischen Form erklären.
Darauf aufbauend stehen Regulationstheorien vor der Frage, wie die für den Verwertungsprozess notwendige gesellschaftliche Stabilität unter den strukturell antagonistischen(3) Bedingungen des Kapitalismus überhaupt möglich ist.
Dazu bedarf es eines Komplexes gesellschaftlicher Institutionen und Normen, in die sowohl die politisch-administrativen, als auch die ökonomischen Formen und Prozesse eingebettet sind. Dieser sorgt dafür, dass die gegensätzlichen, konfligierenden Handlungen und Interessen gesellschaftlicher Akteure konform mit den Bedingungen der Kapitalverwertung ablaufen. Die Ergebnisse dieser widersprüchlichen Handlungen fließen wiederum in institutionalisierte Kompromisse, wie beispielsweise Tarifverträge oder Mindestlöhne ein und bilden dadurch die konkrete Gestalt der Produktions- und Zirkulationssphäre aus. Regulationstheorien versuchen, die konkreten historischen Formen jenseits der allgemeinen kapitalistischen Struktur durch die Kategorien des Akkumulationsregimes und der Regulationsweise zu erfassen. Das Akkumulationsregime bezeichnet die besondere Art und Weise der Entsprechung zwischen Produktionsbedingungen, deren Entwicklung und dem gesellschaftlichen Verbrauch. Außerdem bezeichnet es das spezifische Verhältnis zwischen Produktions-, Reproduktionszusammenhang und dem Weltmarkt. Das fordistische Akkumulationsregime besteht demnach u.a. aus der regulären Lohnarbeit, der damit verbundenen allgemeinen Schulpflicht zur Reproduktion der Arbeitskraft. Automobilproduktion wird beispielsweise erst rentabel, wenn durch Lohnsteigerung der individuelle Konsum so weit angeregt werden kann, dass auch genügend Autos verkauft werden können. Hierzu ist aber wiederum tayloristische Fließbandfertigung nötig, die die Arbeitsintensität so weit verdichtet, dass eben auch Lohnsteigerungen kompensiert werden können.
Die Regulationsweise ist dagegen der konkrete Modus der Formung und des Arrangements antagonistischer Interessen, so dass die Bedingungen der Kapitalverwertung unter dem jeweiligen Akkumulationsregime gewährleistet bleiben. Soziale Widersprüche wurden im Fordismus durch starke Gewerkschaften und einen sozialpartnerschaftlichen Aushandlungsprozess reguliert. Es musste für eine allgemeine Arbeitsdisziplin gesorgt werden. Kontinuierlich steigende Löhne und ein soziales Sicherungssystem gewährleisteten einen stabilen Massenkonsum. Dem gemäß ist die Stabilität einer historischen Gesellschaftsformation bedingt durch die Vereinbarkeit von Akkumulations- und Regulationsweise. Dabei steuert der Staat nicht die Regulation, er stellt lediglich deren Rahmenbedingungen und garantiert ihren Prozess, ist ihr aber selbst unterworfen, da Veränderungen in den Akkumulationsbedingungen immer auch eine Modifikation der administrativen Apparate mit sich bringen. So muss der Staat auf eine Veränderung der technischen Produktionsfaktoren z.B. mit einer Anpassung der universitären Grundlagenforschung oder auch der Arbeitsschutzbestimmungen reagieren. Darüber hinaus ist die formal vom Staat unabhängige zivile Gesellschaft, wie das Verbandswesen, Interessengruppen etc., ein weiterer wesentlicher Bestandteil des regulativen Systems. Dort werden Wert- und Ordnungsvorstellungen ausgehandelt, sowie Vorstellungen über die Ausgestaltung gesellschaftlicher Prozesse entwickelt. Durch ihre Offenheit ermöglicht sie die Institutionalisierung sozialer Kompromisse und den Ausgleich antagonistischer Interessen. Da dies aber noch nicht ausreicht, um gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gewährleisten, ist ein die Individuen miteinbeziehender Konsens über die allgemeinen Ordnungsvorstellungen der Gesellschaft notwendig.
Zusammenbruch oder Transformation
Die Krisenhaftigkeit des Kapitalismus rührt nun der Regulationstheorie zufolge aus dem Widerspruch eines dynamischen Akkumulationsprozesses und der über einen bestimmten Zeitraum relativ konstanten Regulationsweise, die ab einem gewissen Punkt den sich kontinuierlich verändernden Akkumulationsprozess bremst. So behindert die institutionalisierte Form des Normalarbeitsverhältnisses, also ein an 40-Stunden-Woche und kontinuierlichem Lohnzuwachs orientiertes zertifiziertes Berufssystem eine Akkumulationsweise, die auf Informalisierung und flexiblen Arbeitszeiten und -inhalten beruht.
Sobald die öffentlichen Diskurse ein Bewusstsein von der Krise erlangt haben, werden dann soziale Kompromisse aufgekündigt, und der Institutionenkomplex der spezifischen Regulationsweise zerbricht. In den darauf aufkommenden sozialen Antagonismen und Kämpfen wird der Versuch der Neuordnung der Gesellschaft ausgehandelt. Dabei ist die Durchsetzung einer neuen Regulationsweise an die Entwicklung eines hegemonialen Projekts geknüpft, das alle zur Realisierung ihrer Interessen als notwendig erachten und ihnen als ideologischer Bezugsrahmen dienen kann. Es entsteht in der Kombination unterschiedlicher Diskurse durch Neuanordnung bereits existenter ideologischer Elemente.
Die aktuelle Debatte um die Transformation des Wohlfahrtsstaats und Ansätze ihrer Umsetzung stellen der Regulationstheorie zufolge also die Aufkündigung der sozialen Kompromisse und Arrangements, die für die bisherige, an ein fordistisches Akkumulationsregime gebundene Regulationsweise charakteristisch und notwendig waren, dar. Die Form der neu entstehenden Regulationsweise wird maßgeblich von zwei Faktoren bestimmt. Zum einen durch die Form und die Intensität der sozialen Auseinandersetzungen, welche infolge der sozialen Verschärfungen und Verwerfungen, die das Ende des bisherigen gesellschaftlichen Konsenses in der Regel mit sich bringt, ausgetragen werden. Zum anderen durch die Anforderungen des neu zu etablierenden Akkumulationsregimes, das von neuen Kommunikations- und Produktionstechnologien, radikalen Veränderungen der Betriebsorganisation, sowie Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse gekennzeichnet ist. Über diese neue Form einer künftigen Regulationsweise ermöglicht die Regulationstheorie allerdings keine Prognose, die nicht auch schon die römischen Auguren aus der Gänseleber hätten lesen können.
Die Zukunft der Regulation
Vor dem hier aufgezeigten Hintergrund erscheint die in Teilen der Linken gehegte Hoffnung, mit den NGO’s einen Akteur auf internationaler Ebene zu etablieren, lediglich als ein eigener Beitrag zu den Auseinandersetzungen um eine internationale Regulationsweise nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems(4) und damit dem Versuch der Bestandserhaltung des kapitalistischen Systems auf dem neuen Akkumulationsniveau.
Der Ausgang dieser Entwicklung ist momentan noch nicht absehbar. Es ist davon auszugehen, dass es noch zu grundlegenderen Einschnitten in die Institutionen des sozialen Kompromisses kommen wird. Dabei ist es aber nicht zwangsläufig so, dass durch die sozialen Umbrüche und Konflikte ein dauerhafter gesellschaftlicher Kompromiss und damit eine neue Regulationsweise entstehen muss.
Für die Linke stellt sich innerhalb dieser und kommender Auseinandersetzungen die Aufgabe, nostalgische Sehnsüchte nach an staatliche Institutionen gebundene Wohlfahrt als staatsaffirmierend zu denunzieren und bestenfalls die Entstehung eines neuen gesellschaftlichen Kompromisses zu verhindern. Dies heißt allerdings nicht, eine dem zugrundeliegende Anspruchshaltung gleich mit zu beerdigen. Im Gegenteil. In Umkehrung einer unsäglichen Volksweisheit sollte sich eine radikale Linke dem Grundsatz verpflichtet fühlen: Wer schon nicht arbeitet, soll dafür wenigstens gut essen!
Fußnoten:
(1) Die Verwendung dieses Begriffes ist bereits zu kritisieren, da ihm sowohl eine mechanische Auffassung von Gesellschaft, als auch die Affirmation patriarchaler Bevölkerungspolitik zugrunde liegt, sowie einen instrumentellen Bezug auf die in einer Gesellschaft lebenden Menschen deutlich macht.
(2) Für eine kurze Einführung in die Theorien der Regulation siehe: Joachim Hirsch, Der nationale Wettbewerbsstaat. Staat, Demokratie und Politik im globalen Kapitalismus, Berlin 1995. Für einen tieferen Einstieg in die aktuelle regulationstheoretische Debatte siehe: Karin Waringo: Die Internationalisierung der Produktion in der französischen Regulationstheorie. Frankfurt/Main/ New York 1998.
(3) Strukturell antagonistisch meint hier, dass es in kapitalistischen Gesellschaften immer Positionen gibt, deren Interessen sich objektiv widersprechen, seien es die Interessen konkurrierender Einzelkapitalien oder zwischen Unternehmen und ArbeiterInnen bezüglich der Verteilung des Mehrwerts.
(4) Das Bretton-Woods-System sorgte bis Anfang der siebziger Jahre mit dem goldgebundenen Dollar als Weltgeld für stabile Wechselkurse im internationalen Waren- und Kapitalverkehr. Zu einer Betrachtung dieses Systems unter regulationstheoretischen Gesichtspunkt siehe ebenfalls: Hirsch, Wettbewerbsstaat, 83 ff
Phase 2 Leipzig