Schuldabwehr und »zweite Verfolgung«

Antiziganismus in Deutschland nach 1945

Vielleicht wird das zentrale Denkmal für die während des Nationalsozialismus als »Zigeuner« Ermordeten ja wirklich irgendwann fertiggestellt. Nachdem der Bau nach zahlreichen Verzögerungen und KontroversenVgl. Yvonne Robel, Konkurrenz und Uneinigkeit. Zur gedenkpolitischen Stereotypisierung der Roma, in: Markus End/Kathrin Herold/Yvonne Robel (Hrsg.), Antiziganistische Zustände. Zur Kritik eines allgegenwärtigen Ressentiments, Münster 2009, 110–130, hier 112–115. im Dezember 2008 endlich begonnen hatte, wurde er in der Zwischenzeit wieder unterbrochen. Ein möglicher Termin für die Einweihung stand im Juni 2011 nicht fest.

So wichtig dieses Denkmal für die Nachkommen der Ermordeten und Verfolgten sowie für die Organisationen der Sinti und Roma ist, sollte es nicht den Blick verstellen auf die beschämende Art und Weise, in der die deutsche Gesellschaft in den Jahrzehnten nach Kriegsende mit diesen Verbrechen sowie mit den Überlebenden und ihren Nachkommen umgegangen ist. Dieser Umgang soll hier anhand der Auseinandersetzungen um Entschädigungszahlungen, der fortgesetzten und erneuten Stigmatisierung durch die Polizei sowie der Diskriminierung im Bildungssystem dargestellt werden. Die Ausführungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf die alte BRD. Die Situation in der DDR scheint in einigen Punkten durchaus ähnlich gewesen zu sein, hierzu liegt allerdings deutlich weniger Material vor. 

Wiedergutgemacht? – Das Ringen um Entschädigungszahlungen

 Zumindest für einen Teil der Überlebenden der nationalsozialistischen »Zigeuner«-Verfolgung kam den Auseinandersetzungen um Entschädigungszahlungen im Nachkriegsdeutschland eine große Bedeutung zu. Auch in der Agitation der Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma spielte dieses Thema eine wesentliche Rolle. Bedeutender als die Verbesserung der häufig sehr schwierigen materiellen Lage der Überlebenden dürfte dabei die mit den Zahlungen verbundene moralische Anerkennung des ihnen zugefügten Leids gewesen sein. Tatsächlich kann der Umgang mit diesen Zahlungen seitens der Mehrheitsgesellschaft als Indikator für das Vorhandensein oder eben den Mangel eines Unrechtsbewusstseins bezüglich der begangenen Verbrechen gesehen werden.

Die Überlebenden der »Zigeuner«-Verfolgung waren von Entschädigungszahlungen nicht prinzipiell ausgeschlossen. Entscheidend für die Bewilligung von Zahlungen war, ob die Verfolgungsmaßnahmen als rassistisch eingestuft wurden, hatten doch nach Gesetzeslage nur solche Menschen Anspruch auf Zahlungen, die aus politischen oder religiösen Gründen oder eben aus einer rassistischen Motivation heraus verfolgt worden waren.

Nachdem die Wiedergutmachungsämter der einzelnen Bundesländer diesbezüglich zunächst keine einheitliche Position vertraten, setzte sich ab 1950 eine Sichtweise durch, die von einer rassistischen Verfolgung erst ab dem Frühjahr 1943 ausging, als die massenhaften Deportationen ins »Zigeunerfamilienlager« in Auschwitz-Birkenau eingesetzt hatten. Alle vor diesem Zeitpunkt ergriffenen Maßnahmen – dabei handelte es sich neben Deportationen ins besetzte Polen im Mai 1940 und im November 1941 um Zwangssterilisierungen, Eheverbote und »Vorbeugehaft« in den KonzentrationslagernMichael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische »Lösung der Zigeunerfrage«, Hamburg 1996, 77–222. – wurden so als ordnungspolitische Schritte gewertet, deren eigentliche Ursache in der angeblich »asozialen und kriminellen Haltung«So die Formulierung in einem Rundschreiben des baden-württembergischen Finanzministeriums von 1950. Zit. n. Romani Rose, Bürgerrechte für Sinti und Roma. Das Buch zum Rassismus in Deutschland, Heidelberg 1987, 49. der Verfolgten zu suchen sei. Das Bestreben vieler deutscher Beamt_innen, die Kosten der »Wiedergutmachung« für den Staat möglichst gering zu halten, ging also mit der ungebrochenen Reproduktion antiziganistischer Stereotype einher. Wie offen diese geäußert werden konnten, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 1956. Dort heißt es: »Die Zigeuner neigen zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien. Es fehlen ihnen einfach die sittlichen Antriebe zur Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist«.Zit. n. ebd., 53. Eine solche Sichtweise schloss zahlreiche Überlebende von Zahlungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) bis auf weiteres aus. Antragsberechtigt war ohnehin nur, wer in Deutschland lebte. In Anbetracht der Tatsache, dass Verfolgung und Mord zu einem bedeutenden Teil nicht auf deutschem Staatsgebiet stattgefunden hatten, ist davon auszugehen, dass es allein durch diese Regelung für einen großen Teil der Überlebenden von vornherein nicht möglich war, Zahlungen nach dem BEG auch nur zu beantragen.

Während den Antragsteller_innen häufig ein ausgeprägtes Misstrauen entgegen schlug, schien es für die Gerichte offenbar kein Problem zu sein, eben jene Kriminalbeamt_innen, die sich während des Nationalsozialismus in der »Zigeuner«-Verfolgung hervorgetan hatten, als Sachverständige in Entschädigungsverfahren hinzuzuziehen. Zu einer Änderung der Rechtsauffassung des BGH kam es 1963, als in einem Grundsatzurteil die Position vertreten wurde, dass bereits ab 1938 »rassenpolitische Gründe mit ursächlich«Zit. n. Martin Feyen, »Wie die Juden?«. Verfolgte »Zigeuner« zwischen Bürokratie und Symbolpolitik, in: Norbert Frei u. a. et al. (Hrsg.), Die Praxis der Wiedergutmachung. Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel, Göttingen 2009, 340. für die Verfolgungsmaßnahmen gewesen seien. Implizit wurden damit Versäumnisse in der bisherigen Entschädigungspraxis zumindest in einem gewissen Umfang eingeräumt, zu einer grundlegenden Verbesserung der Situation kam es allerdings nicht. 1965 wurde den Überlebenden, die bereits Anträge auf Entschädigung nach dem BEG gestellt hatten, im BEG-Schlussgesetz die Möglichkeit eingeräumt, auch Verfolgungsmaßnahmen aus der Zeit vor 1943 geltend zu machen. Neuanträge waren jedoch nicht möglich. Somit blieb ein großer Teil der Überlebenden weiterhin von Zahlungen ausgeschlossen. Der Einschätzung der Bundesregierung von 1986, das Fehlurteil des BGH von 1956 habe »verhältnismäßig geringe praktische Auswirkungen«Zit. n. Feyen, »Wie die Juden«, 332. gehabt, ist also keinesfalls zuzustimmen.

Ab Ende der siebziger Jahre versuchte die aufkommende Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. In einem Memorandum von 1979 forderten die Romani-Union und der Verband deutscher Sinti neben einer Globalentschädigung zugunsten der Überlebenden in ganz Europa die erneute Öffnung der 1969 ausgelaufenen Antragsfristen für Zahlungen nach dem BEG und somit die Möglichkeit, erneut individuelle Zahlungen zu beantragen.Gesellschaft für bedrohte Völker (Hrsg.), Sinti und Roma im ehemaligen KZ Bergen-Belsen am 27. Oktober 1979, Göttingen 1980, 135. Beide Forderungen blieben unerfüllt, was unter anderem bedeutet, dass die Überlebenden außerhalb Deutschlands bis heute keine Zahlungen erhalten haben.Feyen, »Wie die Juden?«, 352. 1981 sah sich die Bundesregierung aber doch veranlasst, einen neuen Topf »zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung«Rose, Bürgerrechte, 59. einzurichten. Die Forderungen der Bürgerrechtsbewegung wurden auch damit allerdings nicht annähernd erfüllt, zahlreiche Überlebende erhielten noch immer keine Zahlungen. Die später in den einzelnen Bundesländern eingerichteten Töpfe zur Entschädigung »vergessener Opfer« zahlten eher symbolische Einmalbeträge aus. Auch nachdem der rassistisch motivierte Massenmord durch Helmut Schmidt 1982 zum ersten Mal auf höchster politischer Ebene als solcher anerkannt worden war, musste der Zentralrat deutscher Sinti und Roma Entschädigungszahlungen in Einzelfällen immer wieder in öffentlichen Auseinandersetzungen durchsetzen.Ebd. Nach eigenen Angaben konnte der Zentralrat in insgesamt »3200 Einzelfällen Neuentscheidungen der Entschädigungsbehörden« erwirken.http://zentralrat.sintiundroma.de/ (11.06.2011).

Und immer so weiter... – Antiziganismus und Polizei 1945ff

Die Kriminalpolizei war eine der zentralen Stützen der nationalsozialistischen »Zigeuner«-Verfolgung. Die Protagonist_innen der Verfolgung hatten nach 1945 in den wenigsten Fällen mit juristischen Konsequenzen aus ihren Handlungen zu rechnen. Vielmehr fanden viele von ihnen in der BRD erneut Anstellung bei der Polizei. Ein markantes, wenn auch nicht das einzige Beispiel hierfür ist die »Zigeunerpolizeistelle« in München, die während des Krieges als »Zigeunerleitstelle« an der Erfassung und Deportation von als »Zigeuner« kategorisierten Personen mitgewirkt hatte. Diese Einrichtung bestand nach 1945 ohne Unterbrechung fort und auch das Personal blieb zum Teil das gleiche. Zum neuen Abteilungsleiter wurde Josef Eichberger ernannt, der zuvor im Reichssicherheitshauptamt maßgeblich für die Deportation und Ermordung von als »Zigeuner« erfassten Menschen verantwortlich gewesen war.Torben Fischer/Matthias N. Lorenz (Hrsg.), Lexikon zur »Vergangenheitsbewältigung« in Deutschland, Bielefeld 2007, 316. Nachdem diese Stelle einige Jahre ohne rechtliche Grundlage gearbeitet hatte, wurde 1953 in Bayern mit der »Landfahrerordnung« eine diskriminierende Sonderregelung unter Vermeidung des mittlerweile für problematisch erachteten Begriffs »Zigeuner« erlassen, die erst 1970 wieder außer Kraft gesetzt wurde. Ebenfalls 1953 wurde die »Zigeunerpolizeistelle« umbenannt in »Landfahrerzentrale«. In der Praxis bestand die Arbeit der Behörde unter anderem in pauschaler Beobachtung, willkürlichen Kontrollen und Razzien.Ebd. Wenn dies auch nicht ganz einheitlich gehandhabt wurde, stellt die Ersetzung des »Zigeuner«-Begriffs durch die vermeintlich unbelastete Bezeichnung »Landfahrer« eine über Bayern hinaus zu beobachtende Tendenz dar. Dass es sich dabei nicht um den Ausdruck eines tatsächlichen Umdenkens, sondern um einen plumpen Etikettenschwindel handelte, wurde intern offen thematisiert. So hieß es beispielsweise in einem »Merkblatt über die Bekämpfung des Landfahrerunwesens«, welches das LKA Hannover 1978 herausgegeben hat, dass die »Begriffsumschreibung deutscher Behörden [...] Zigeuner [...] amtlich als Landfahrer bezeichne«.Zit. n. Rose, Bürgerrechte, 45.

Ab der ersten Hälfte der achtziger Jahre folgten verschiedene andere Bezeichnungen. Nun wurde statt von »Landfahrern« zunächst von »Personen mit häufig wechselndem Aufenthaltsort«, abgekürzt als »HWAO-Personen«, und später etwa von »mobilen ethnischen Minderheiten« gesprochen. Auch hinter diesen neuen Sprachregelungen verbarg sich im Kern die alte »Haltung des prinzipiellen Verdachts«Wolfgang Feuerhelm, Ethnische Diskriminierung durch die Polizei, in: Christina Kalkuhl/Wilhelm Solms (Hrsg.), Antiziganismus heute. Beiträge zur Antiziganismusforschung, Seeheim 2005, 39. gegenüber Menschen, die letztlich noch immer als ›Zigeuner‹ wahrgenommen wurden. Dass deutsche Behörden diesbezüglich weiterhin erfinderisch blieben, wurde deutlich, als die Online-Ausgabe der FAZ im November 2009 über die angeblichen Probleme des Frankfurter Ordnungsamtes und der dortigen Polizei mit einer Gruppe Roma berichtete: »Für Polizei und Ordnungsamt sind diese Gruppen allerdings schwer zu greifen. Das fängt schon mit der Begrifflichkeit an. Die Bezeichnungen ›Sinti und Roma‹ sowie ›Zigeuner‹ dürfen aufgrund ihrer Verwendung während des Nationalsozialismus von den Behörden nicht verwendet werden. So behelfen sich die Beamt_innen bei ihren Ermittlungen oftmals mit Ausdrücken wie ›Personen mit häufig wechselndem Aufenthaltsort‹ oder ›Mobilen ethnischen Minderheiten‹, kurz: ›Mems‹. Als jüngster Begriff hat sich nun die Formulierung ›Rotationseuropäer‹ durchgesetzt. Aber die Beamt_innen vermuten, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch diese Bezeichnung aus Gründen der ›Political Correctness‹ nicht mehr genutzt werden darf.«http://www.faz.net/artikel/C30214/aggressive-bettelei-ordnungsamt-vor-schwierigen-aufgaben-30074803.html (09.06.2011). Auch wenn der Formulierungsvorschlag »Rotationseuropäer« bisher offenbar kaum aufgegriffen wird, ist dieser Beitrag in zweierlei Hinsicht interessant. Zum einen wird dort, freilich ohne jede kritische Intention, viel über die Bezeichnungspraxis deutscher Behörden ausgesagt. Die Selbstverständlichkeit, mit der behauptet wird, die Bezeichnungen »Sinti und Roma« und »Zigeuner« seien in der gleichen Art und Weise vorbelastet, verweist darüber hinaus darauf, wie wenig ein Bewusstsein bezüglich des nationalsozialistischen Massenmordes und seiner Nachgeschichte ausgeprägt ist.

Mit diesen bloßen Begriffsverschiebungen korrespondierten auf der Ebene praktischer Polizeitätigkeit erneute Versuche einer möglichst totalen Erfassung und Kontrolle unabhängig von konkreten Straftaten. Erfasst wurden nicht vermeintlich oder tatsächlich tatverdächtige Individuen, sondern gleich ganze Gruppen und Familien. Obwohl das BKA offiziell stets bestritt, eine zentrale »Landfahrer«-Datei zu unterhalten, finden sich in den Bundeskriminalblättern bis mindestens 1974 Hinweise darauf, dass auf eine solche Datei zugegriffen werden konnte.Dies geht aus einer Studie von Stephan Bauer hervor. Für die Untersuchung konnten lediglich die Bundeskriminalblätter bis 1974 eingesehen werden, da jüngere Jahrgänge zum Untersuchungszeitpunkt noch unter Verschluss waren. Es ist also nicht gesagt, dass eine solche Praxis nicht auch über diesen Zeitraum hinaus üblich war. Stephan Bauer, Von Dillmanns Zigeunerbuch zum BKA, Heidenheim 2006. Weit über 1974 hinaus wurden zumindest in Bayern Sinti und Roma systematisch ohne konkreten Anlass und ohne Rechtsgrundlage polizeilich erfasst. Nachdem dies 1998 aufgeflogen war, wurde dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma 2001 infolge einer Verfassungsbeschwerde zugesichert, dass eine solche Sondererfassung in Zukunft unterbleiben werde.Karin Guth, Z 3105. Der Sinto Walter Winter überlebt den Holocaust, Hamburg 2009, 218. Zur Erfassung nach 1945 nutzten viele Polizeistellen noch über Jahrzehnte Aktenbestände aus der NS-Zeit, die offiziell als verschollen galten.Karola Fings, Frank Sparing, »Regelung der Zigeunerfrage«, Konkret 11/1993. Die Übergabe dieser Akten an Archive erfolgte in der Regel erst, nachdem seitens der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma politischer Druck aufgebaut worden war. Selbst davor, in Auschwitz tätowierte Häftlingsnummern als Identifikationsmerkmal zu nutzen, schreckten die Beamt_innen nicht zurück.Vgl. Bauer, Dillmanns Zigeunerbuch, 228.

Die bundesdeutschen Polizeibehörden verfügten glücklicherweise nicht über die gleichen Zwangsmittel wie ihre Vorgängerinstitutionen im NS-Staat. Doch der pauschal verdächtigende Blick auf »die Zigeuner« blieb zumindest in den ersten Jahrzehnten nach Kriegsende weitgehend bruchlos erhalten. Auch die Tendenz zur Erfassung und Kontrolle im Sinne »vorbeugender Verbrechensbekämpfung« erinnert an die Zeit vor dem 8. Mai 1945.

 »aus Angst die Kinder könnten wegkommen«Daniel Strauß (Hrsg.), Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma. Dokumentation und Forschungsbericht, Marburg 2011, 58.

 Eine wesentlich von Angehörigen der Minderheit der Sinti und Roma initiierte und durchgeführte Studie zur Bildungssituation deutscher Sinti und Roma erbrachte jüngst das Ergebnis, dass im System institutioneller Bildung eine signifikante Benachteiligung dieser Gruppe gegenüber Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft festzustellen ist. Zwar war ein solches Resultat im Prinzip zu erwarten, da das Problem grundsätzlich seit langer Zeit bekannt ist, trotzdem betritt die Studie in mancherlei Hinsicht Neuland. Durch die Beteiligung von Angehörigen der Minderheit wurde ein potentiell stigmatisierender Blick von außen vermieden und den befragten Sinti und Roma ein offenes Sprechen ermöglicht.

Interessant ist die Studie besonders im Hinblick auf die Ursachen der festgestellten Bildungsmisere. Die gegenwärtige Situation ist zumindest zum Teil als Nachwirkung der »im Nationalsozialismus durchgesetzten Bildungsabbrüche«Ebd., 4. zu sehen. Praktisch eine ganze Generation Sinti und Roma wurde, als »Zigeuner« stigmatisiert, aus den Bildungsinstitutionen ausgeschlossen. Die große Mehrheit der Überlebenden der Verfolgung verspürte in der Nachkriegszeit verständlicherweise ein ausgeprägtes Misstrauen gegenüber deutschen Behörden und hatte beispielsweise Angst davor, die eigenen Kinder in die Schule zu schicken. Diese Distanz gegenüber den Institutionen der Mehrheitsgesellschaft setzte sich über die Generationen fort und ist, wenn auch abgeschwächt, bis heute wirksam. Erschwerend kommt hinzu, dass Eltern und Großeltern, die selbst nicht oder nur kurz zur Schule gegangen sind, kaum ausreichende Unterstützung für einen erfolgreichen Schulbesuch leisten können. Als weitere Gründe für den Abbruch einer Schullaufbahn gaben die Befragten unter anderem die gefühlte Perspektivlosigkeit, auch mit Abschluss, sowie massive Diskriminierung in den Schulen an. Letztere ging dabei sowohl von anderen Schüler_innen als auch vom Lehrpersonal aus. Auch wenn diskriminierende Äußerungen der Tendenz nach im Laufe der Zeit weniger offen artikuliert wurden, ist das Gefühl als anders wahrgenommen und auch so behandelt zu werden, bis heute präsent.

Der Ausschluss aus dem Bildungssystem hat über die Generationen quantitativ abgenommen. Beispielsweise gaben 39,5 Prozent der Befragten im Alter von über 51 Jahren an, keine Grundschule besucht zu haben, bei den 26- bis 50-jährigen waren es 18,8 Prozent und bei den 14- bis 25-jährigen 9,4 Prozent. Im Vergleich zu Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft ist aber auch der zuletzt genannte Wert erschreckend hoch. Von einem gleichberechtigten Zugang zu institutionalisierter Bildung kann also noch immer nicht ausgegangen werden.Ebd., 30. Für die Betroffenen bedeutet dies in vielen Fällen eine empfindliche Einschränkung ihrer Möglichkeiten bezüglich eigener Lebensplanung und gesellschaftlicher Teilhabe. 

Resonanz?

 In den Medien wurde im hier behandelten Zeitraum immer wieder über »Zigeuner« berichtet. Die Berichterstattung erschöpfte sich dabei für lange Zeit wesentlich in der Reproduktion der immer gleichen Klischees und Stereotype. Dies änderte sich auch nicht, nachdem der nationalsozialistische Massenmord an als »Zigeuner« stigmatisierten Personen zu einem, wenn auch randständigen, Thema geworden war. Die hier beschriebene Abwehrhaltung bezüglich der Anerkennung der NS-Verbrechen und die fortgesetzte und erneute Ausgrenzung und Verfolgung wurden in den Medien der Mehrheitsgesellschaft zwar erwähnt, riefen aber keine nennenswerten Kontroversen hervor.

Dies änderte sich zumindest zeitweise, als die Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma mit spektakulären Protestaktionen auf sich aufmerksam machte. Sowohl die große Kundgebung in der Gedenkstätte Bergen-Belsen 1979 als auch der Hungerstreik einer Gruppe Sinti in der Gedenkstätte Dachau 1980 riefen ein breites Medienecho hervor. Zum ersten Mal wurde der Antiziganismus in Deutschland nach 1945 in den Medien als Skandal behandelt und die erneute Diskriminierung etwa am Beispiel der bayerischen »Landfahrerordnung« von 1953 kritisiert.Hinsichtlich der Entwicklung in den Medien ist die ansonsten in vielerlei Hinsicht eher problematische Studie von Volker Hedemann interessant. Volker Hedemann, »Zigeuner!« – zur Kontinuität der rassistischen Diskriminierung in der alten Bundesrepublik, Hamburg 2007.

Auf lange Sicht muss aber festgestellt werden, dass sich eine Sensibilisierung der Medienlandschaft bezüglich des Antiziganismus oder gar ein Verzicht auf die entsprechenden Stereotype daraus keineswegs ergeben haben. Dies lässt sich leicht an der Berichterstattung deutscher Medien in den neunziger Jahren zeigen.Zahlreiche Beispiele in: Änneke Winckel, Antiziganismus. Rassismus gegen Roma und Sinti im vereinigten Deutschland, Münster 2002.

Die Fortschreibung des Antiziganismus in Deutschland nach 1945 konnte hier nur schlaglichtartig dargestellt werden. Es dürfte aber deutlich geworden sein, dass von einem wie auch immer gearteten adäquaten Umgang der deutschen Gesellschaft mit den von der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft begangenen Verbrechen keine Rede sein kann. Während sich die Täter_innen in der Regel als akzeptierte Mitglieder der Gesellschaft fühlen konnten, wurden die Überlebenden und auch ihre Nachkommen in vielen Fällen erneut an den Rand gedrängt und verfolgt. Empathie für das ihnen zugefügte Leid war lange Zeit in der Mehrheitsgesellschaft praktisch nicht vorhanden und dürfte bis heute wenig ausgeprägt sein. Veränderungen hinsichtlich dieser Situation seit den achtziger Jahren hängen auch mit einem Generationswechsel in der deutschen Mehrheitsgesellschaft zusammen, verdanken sich aber in erster Linie dem hartnäckigen Engagement der Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma. Dieser Konstellation muss sich eine Kritik des gegenwärtigen Antiziganismus bewusst sein.

Bezüglich der Erinnerung an die NS-Verbrechen gilt es darauf zu bestehen, dass eine bloß symbolische Anerkennung, etwa in Form von Denkmälern, nicht ausreichend ist. So wichtig die Erinnerung an die Verfolgten und Ermordeten ist: der Blick sollte auch auf die Gesellschaft fallen, die diese Verbrechen ermöglicht und in die Realität umgesetzt hat. Dies erfordert eine Analyse und Kritik des Antiziganismus in seinem gesellschaftlichen Kontext und in seiner Eigenschaft als Ressentiment, das schon 1933 auf eine lange Tradition zurückblicken konnte und das 1945 mitnichten verschwunden war.

Im Übrigen stellen die hier behandelten Sachverhalte mehr dar als ein bloßes Echo nationalsozialistischer Ideologie. Vielmehr hat die sich als demokratisch geläutert verstehende Nachkriegsgesellschaft selbst eine Dynamik von Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung entfaltet, die für die Betroffenen drastische Konsequenzen hatte und hat. Die Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma hat hierfür die Bezeichnung der »zweiten Verfolgung« geprägt.Vgl. etwa Fritz Greußling, Das offizielle Verbrechen der zweiten Verfolgung, in: Tilman Zülch (Hrsg.), In Auschwitz vergast, bis heute verfolgt. Zur Situation der Roma und Sinti in Deutschland und Europa, Göttingen 1983, 192–198. Eine Aufarbeitung dieses Teils der deutschen Nachkriegsgeschichte steht aus.

TOBIAS VON BORCKE

Der Autor lebt in BErlin und ist aktiv im Forum Antiziganismuskritik.