Durch die Parlamentswahlen im April 2014 fühlt sich die Regierung von Viktor Orbán in ihrem seit 2010 verfolgten rechtspopulistischen Kurs bestätigt: Dank des maßgeschneiderten neuen Wahlgesetzes kann Orbáns Fidesz-Partei trotz weni-ger Stimmen wieder mit einer Zweidrittelmehrheit durchregieren. Während 2010 52,73 Prozent der Stimmen 67,88 Prozent der Mandate einbrachten, reichten 2014 44,61 Prozent der Stimmen für 66,83 Prozent der Mandate. Die rechtsextreme Partei Jobbik legte deutlich zu. Mit insgesamt über 20 Prozent der Stimmen war sie in fast der Hälfte der 106 Wahlkreise zweitstärkste Partei – und nicht mehr nur im armen Nordosten, sondern im ganzen Land. Mittlerweile kritisiert die OSZE die Wahlen unter anderem wegen dem ohne gesamtgesellschaftlichen Konsens erfolgten Neuzuschnitt der Wahlbezirke, der dazu führte, dass die Opposition in den Wahlkreisen nicht gewinnen konnte und die oppositionellen Stimmen verfielen (»Gerrymandering«) sowie der einseitigen Wahlwerbung in den öffentlich-rechtlichen Medien zugunsten von Fidesz. Final Report der OSCE/ODIHR Limited Election Observation Mission zu den Wahlen vom 06. April 2014, 11. Juli 2014, 0cn.de/w1s5.
Auch bei der Europawahl im Mai 2014 war Fidesz mit 51,49 Prozent der Stimmen und 12 Mandaten stärkste Partei; erstmals wurde Jobbik mit 14,68 Prozent zweitstärkste Partei (3 Mandate). Allerdings hatte die Wahlbeteiligung mit 28,92 Prozent einen historischen Tiefpunkt erreicht.
Die Wahlergebnisse zeigen, dass Fidesz eben nicht das Bollwerk gegen Jobbik ist, als das sich die ungarische Regierung dem Ausland gegenüber präsentiert. Dass Viktor Orbáns Fidesz und die rechtsextreme Jobbik in ihrer Auffassung von »Nation« und »Staat« auf einer ähnlichen ideologischen Grundlage operieren, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.
»Europa der Nationen«
Viktor Orbáns Fidesz tritt ebenso wie Jobbik für ein »Europa der Nationen« ein, wie Zitate aus dem Europawahlkampf belegen: »Wir Ungarn stehen ein für das Europa der Nationen« (Viktor Orbán)
»Ein Europa der freien Nationen muss gebaut werden« (Fidesz-Listenführerin Ildikó Pelczné Gáll)
»Das Europa der Zukunft […] wird das Europa der Zusammenarbeit unabhängiger Nationen sein.« (Tibor Navracsics, bisheriger Justizminister und stellvertretender Ministerpräsident, ab Herbst neuer ungarischer EU-Kommissar.)
Staat und Nation sind hier wohlgemerkt nicht deckungsgleich; die »Nation« als ethnisch-kulturelle Abstammungsgemeinschaft bezieht die in den Nachbarländern lebenden ethnischen Ungar-Innen mit ein und ist somit größer als die Grenzen des ungarischen Staates. Die ethnisch-kulturellen Minderheiten im eigenen Land, die sog. »Nationalitäten« – also UngarInnen mit beispielsweise deutschen, slowakischen, serbischen, rumänischen, ukrainischen VorfahrInnen, die sich in der Volkszählung mit ihrem kulturellen und sprachlichen Minderheitenstatus identifizieren, und besonders die ungarischen Roma – sind laut der neuen Verfassung von 2012 zwar »staatsbildend«, haben also politische Rechte innerhalb des ungarischen Staates, die allerdings eher symbolischer Natur sind. Diese Minderheiten bilden jedoch keinen Teil der »ungarischen Nation«. Das ist keine konservative Position im Sinne der CDU, sondern ähnelt dem Begriff der »Volksgemeinschaft« der NPD als »Gemeinschaft von Geschichte, Kultur und Abstammung«. Zudem impliziert dies zwei Klassen von StaatsbürgerInnen – ethnische VollbürgerInnen und – quasi als historische Relikte geduldete, aber eben nicht nationsbildende – MinderheitenbürgerInnen. Historisches Vorbild ist ganz klar die Staatsauffassung des Königreichs Ungarn im 19. Jahrhundert bis zum Ende des zweiten Weltkriegs.
Eines der ersten verabschiedeten Gesetze der Orbán-Regierung 2010 war die Verleihung der doppelten Staatsbürgerschaft und des Wahlrechts an die AuslandsungarInnen, insbesondere an die ungarischen Minderheiten in den Nachbarländern. Sie wurden zur Parlamentswahl 2014 von der ungarischen Regierung gezielt zur Wahl mobilisiert. Spätestens seit 2014 begreift sich der ungarische Staat als politische Vertretung der »ganzen ungarischen Nation«, der grenzübergreifenden ethnisch-kulturellen Gemeinschaft der MagyarInnen. Die rund 128.000 Briefwahlstimmen der ca. 500.000 Auslands-ungarInnen (überwiegend aus Rumänien) gingen zu 95,5 Prozent an die Koalition aus Fidesz und Kereszténydemokrata Néppárt (KDNP). Während Jobbik eine Volksabstimmung zum EU-Austritt anstrebt, spricht Fidesz davon, »die ganze Nation in die EU hineinzuholen«. Unter dem Motto »Vereinigung der Nation« nahm Fidesz 2014 erstmals Kandidaten aus den Nachbarländern in die Liste für die Europawahlen auf – aus Rumänien und der Slowakei, sowie den Nicht-EU-Ländern Ukraine und Serbien. Gleichzeitig rekrutiert die ungarische Regierung in den Nachbarländern weiter ungarische NeubürgerInnen, bis 2018 sollen es eine Million werden – das sind 10 Prozent der auf ungarischem Staatsgebiet lebenden Bevölkerung.
Fidesz setzt Jobbik-Wahlprogramm um
Sowohl 2010 als auch 2014 hat Fidesz kein Wahlprogramm veröffentlicht, auf das Orbán sich hätte vier Jahre festlegen und an dessen Umsetzung sich die Regierung von BürgerInnen hätte messen lassen müssen. Dafür hat Fidesz einen Teil des Jobbik-Wahlprogramms von 2010 mittlerweile größtenteils umgesetzt – den zu den Auslands--
ungarInnen: Für Jobbik wird der politische Horizont »nicht von den Landesgrenzen, sondern von den Grenzen der Nation« bestimmt. Diese Grenzen fallen nicht zusammen mit den »derzeitigen Landesgrenzen« (sic). Nationale Politik ist für Jobbik »keine außenpolitische Frage, sondern die entscheidende Aufgabe unseres Überlebens als Nation«. In seiner Antrittsrede 2014 sprach Orbán von Nation und Gesellschaft als »organischer Struktur«, als »Gemeinschaft«, die ihr »biologisches Überleben« sichern müsse oder zum Untergang verurteilt sei. 2010 forderte Jobbik die Einführung der ungarischen Staatsbürgerschaft »ohne Übersiedlung und unverzüglich« für alle AuslandsungarInnen – eines der ersten von Fidesz 2010 verabschiedeten Gesetze.
Im selben Jahr bezeichnete Jobbik die »kulturelle und wirtschaftliche Wiedervereinigung der ungarischen Nation« als »wirtschaftliche Notwendigkeit« und wollte »die regionale Zusammenarbeit über die Grenzen hinaus fördern und ausbauen«. 2012 verabschiedete das Parlament eine »Wachstumsstrategie der ungarischen Wirtschaft im Karpatenbecken«, die eine gezielte Wirtschaftsförderung klein- und mittelständischer Unternehmen ethnischer UngarInnen in den Nachbarländern, ohne Konsultation mit den jeweiligen Regierungen, vorsah. 2014 sprach Orbán in seiner Antrittsrede von einer Politik der »Vereinigung der Nation« und der weiteren »Stärkung unserer wirtschaftlichen Präsenz im Karpatenbecken.«
Für Jobbik ist Ungarn ein »Mutterland, das in einer ungarischen Nation von 15 Millionen denkt und (für die Auslandsungarn) den Status einer Schutzmacht einnimmt.« 2013 forderte László T?kés, der Präsident des ungarischen Nationalrates in Siebenbürgen und rumänischer EU-Abgeordneter, von Viktor Orbán, Ungarn möge die Rolle einer Schutzmacht für die UngarInnen in Siebenbürgen übernehmen. Ein Jahr später kandidierte der rumänische Staatsbürger T?kés bei den Europawahlen erstmals für Ungarn und Fidesz (Listenplatz 3).
Jobbik wollte 2010 die Autonomiebestrebungen der AuslandsungarInnen besonders unterstützen und nun unterstützt die Orbán-Regierung die Autonomiebestrebungen der SzéklerInnen in Rumänien. Seit Februar 2013 hängt die Széklerfahne aus Protest gegen ihr Verbot durch Rumänien an öffentlichen Gebäuden, am ungarischen Parlament und an fast jedem ungarischen Rathaus. Im Gegenzug ist die EU-Fahne im neuen Zyklus vom Parlamentsgebäude und aus dem Sitzungssaal verschwunden.
Orbáns Autonomieforderungen für die Ungar-Innen in der Ukraine
In seiner Antrittsrede vor dem neuen ungarischen Parlament am 10. Mai 2014 forderte Viktor Orbán Autonomie, Gemeinschaftsrechte und die doppelte Staatsbürgerschaft für die ethnischen UngarInnen in Transkarpatien. Die Ukraine bestellte daraufhin den ungarischen Botschafter ein. Auch Orbáns EVP-Kollege, der polnische Premier Donald Tusk, hielt diese Äußerung für unglücklich. Man dürfe im aktuellen Konflikt die SeparatistInnen und Russland nicht auf diese Weise dabei unterstützen, den ukrainischen Staat zu zerschlagen, wurde er von ungarischen Medien zitiert.
Die ungarische Regierung beeilte sich wie üblich, im Ausland die Wogen zu glätten. Außenminister Martonyi erklärte, dass Orbán nicht von territorialer Autonomie gesprochen habe. Ein Sprecher des ungarischen Außenministeriums betonte, Orbán habe hier nichts Neues gesagt, der ungarische Standpunkt in dieser Frage sei seit 25 Jahren unverändert. Der Vizepräsident der Ungarisch-Demokratischen Föderation in der Ukraine (UMDSZ) sprach in den ukrainischen Medien von einem Übersetzungsfehler. In seiner Rede hatte Viktor Orbán erklärt, die ungarische Frage sei seit dem Zweiten Weltkrieg ungelöst, und den Ungar-Innen im Karpatenbecken stünden die doppelte Staatsbürgerschaft, Gemeinschaftsrechte und auch die Autonomie zu. Somit würden 200.000 Ungar-
Innen in der Ukraine die doppelte Staatsbürgerschaft, Gemeinschaftsrechte und die Möglichkeit der Selbstverwaltung bekommen. Das erwarte Ungarn von der sich jetzt bildenden neuen Ukraine.
Auf die internationale Irritation hin präzisierte Orbán dies am 16. Mai diesen Jahres im ungarischen Staatsfernsehen: Ungarn sei an einer stabilen, demokratischen Ukraine interessiert; jedoch könne die Ukraine weder stabil noch demokratisch sein, wenn sie den dortigen Minderheiten, darunter den UngarInnen, nicht gebe, was ihnen zustehe: Die doppelte Staatsbürgerschaft, kollektive oder Gemeinschaftsrechte, und die Autonomie. Es sei den UngarInnen in Transkarpatien überlassen, konkrete Autonomielösungen zu fordern, jedoch stehe der ungarische Staat in dieser Frage voll hinter ihnen. Trotz der angespannten Lage sei dafür jetzt, wo die neue Ukraine entstehe, der richtige Zeitpunkt. Eine andere Frage sei hingegen die Verletzung des ukrainischen Territoriums durch Russland; in dieser Angelegenheit unterstütze Ungarn selbstverständlich die Ukraine.
KritikerInnen merkten an, dass der in der ungarischen Politik bisher nie gefallene Satz »Die ungarische Frage ist seit dem Zweiten Weltkrieg ungelöst« die Hinterfragung des von Ungarn ratifizierten Pariser Friedensvertrags von 1947 impliziert, in dem der ungarische Staat anerkannte, dass die UngarInnen außerhalb der Landesgrenzen wieder StaatsbürgerInnen der angrenzenden Länder wurden; der Friedensvertrag enthielt keine Autonomieregelungen.
Ist das alles lediglich Rhetorik und Symbolpolitik für die eigenen WählerInnen? Ich denke nicht; vielmehr manifestiert sich hier eine parallele alternative Auffassung von Staatlichkeit, die in der EU eigentlich nichts zu suchen hat.
Eine alternative Staatlichkeit wird installiert
Der Rechtsruck in Ungarn begann nicht erst mit der Eurokrise 2008 oder der zweiten Orbán-Regierung 2010. Die Grundlagen wurden bereits von der ersten Orbán-Regierung (1998 – 2002) gelegt und seit 2010 konsequent weiterverfolgt. So wurde die sogenannte »Heilige Krone« des Staatsgründers, König Stephans des Heiligen, der das Land im Jahr 1000 n. Chr. christianisierte, zunehmend in den Mittelpunkt der Inszenierung von Staatlichkeit gerückt. Zum tausendjährigen Jubiläum der Staatsgründung im Jahr 2000 veranlasste die erste Orbán-Regierung die Überführung der Krone aus dem Nationalmuseum ins Parlamentsgebäude, wo sie seither an zentraler Stelle ausgestellt ist.
Als die 2003 gegründete rechtsextreme Partei Jobbik 2010 ins Parlament einzog, legte die Fraktion zusätzlich zur AbgeordnetInnenvereidigung auch einen rituellen Eid auf die »Heilige Krone« ab. Die neu gewählten Jobbik-VertreterInnen taten dies ebenfalls nach den Kommunalwahlen im Herbst 2010. Auf diese Weise verpflichtete sich diese erklärt antidemokratische rechtsextreme Partei im Rahmen des demokratischen Systems einer alternativen, »historischen« Staatlichkeit.
2011 wurde die Bewachung und zeremonielle Präsentation der »Heiligen Krone« von der Orbán-Regierung erstmals seit 1945 wieder offiziell der Armee übertragen und damit die Tradition der »Kronenwache« aus Monarchie und Horthy-Zeit wiederbelebt.
In der 2012 in Kraft getretenen neuen Verfassung wurde festgeschrieben, dass die »Heilige Krone« die »staatliche Kontinuität Ungarns« verkörpere. Seither legen die Absolventen der Akademie für öffentliche Verwaltung, die Offiziere von Armee und Polizei, ihren Eid auf die »Heilige Krone« ab – genau wie seit 2010 die Jobbik-Fraktion.
2013 wurde die »Beleidigung der Heiligen-Krone« als Straftatbestand eingeführt, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Die »tausendjährige ungarische Staatlichkeit«, die die Krone für die »Länder der Heiligen Krone« verkörpern soll, bezieht sich wohlgemerkt nicht auf das Gebiet des EU-Landes Ungarn, sondern auf das historische Großungarn, in der heutigen Interpretation die ungarischen Gebiete in den Grenzen vor 1920. Durch den Friedensvertrag von Trianon vom 4. Juni 1920, der gerne als das »ungarische Versailles« bezeichnet wird, verlor Ungarn zwei Drittel seines Territoriums und ein Drittel seiner ungarischen Bevölkerung an die Nachbarländer. Dieses »Trianon-Trauma« wurde seit der
politischen Wende von 1989 von den Rechten und Rechtsextremen wachgehalten, war aber bis zur zweiten Orbán-Regierung kein wesentlicher Faktor in der ungarischen Politik. Eine 2004 vom rechtsextremen Weltverband der Ungarn initiierte Volksabstimmung zur Verleihung der Staatsbürgerschaft an die AuslandsungarInnen scheiterte. Damals fürchtete man noch, die NeubürgerInnen aus Rumänien würden das ungarische Sozialsystem zu sehr belasten.
Seither demonstrieren die ungarischen Rechtsextremen traditionell mit einem Großaufgebot zum »Trianon-Tag« am 4. Juni vor den Botschaften Rumäniens, Serbiens und der Slowakei. Unmittelbar nach dem Regierungswechsel 2010 verabschiedete das ungarische Parlament das »Gesetz über das Bekenntnis zum Nationalen Zusammenhalt«, das am 4. Juni 2010, also zum 80. Jahrestag des Vertrags von Trianon, in Kraft trat. Darin wird das »Friedensdiktat« von Trianon als »eine der größten historischen Tragödien des Ungartums« bezeichnet. Es habe »politische, wirtschaftliche, rechtliche und psychologische Probleme« verursacht, »die bis heute nicht gelöst« seien; die »bisherigen aus der Geschichte bekannten Lösungsversuche« dafür seien »gescheitert«. Des Weiteren wird »jeder Ungar« zum »Teil der einheitlichen ungarischen Nation« erklärt, »deren Zusammenhalt über die Staatsgrenzen hinaus Wirklichkeit ist, und damit das entscheidende Element der persönlichen und gemeinschaftlichen Identität der Ungarn.«
Das heißt, das von der »Nation« vereinnahmte Individuum hat sich, unabhängig vom Wohnort, in Bezug auf ein ethnisch-kulturelles Kollektiv zu identifizieren. Der Lebenswirklichkeit im multikulturellen Siebenbürgen, wo die meisten Auslands-ungarInnen leben, entspricht das wohlgemerkt nicht. Des Weiteren bestärkt das Parlament Ungarns »die Unterstützung der natürlichen (sic) Ansprüche auf die diversen Formen der Gemeinschaftsautonomie, die sich auf der in Europa akzeptierten Praxis gründen.« Territoriale Forder-ungen und Grenzrevision werden demnach nicht angestrebt.
Um an den Vertrag von Trianon zu erinnern, wird der 4. Juni zum »Tag des Nationalen Zusammenhalts« erklärt. Aufgrund dieses Gesetzes hat seit 2010 jede ungarische Gemeinde ein eigenes neues Trianon-Denkmal, das die »Erinnerung« an die »größte nationale Tragödie« ganzjährig präsent hält und am 4. Juni mit Gedenkveranstaltungen rituell bespielt wird.
Bei der staatlich verordneten Verankerung der »Heiligen Krone« und des »Trianon-Gedenktags« im Bewusstsein der ungarischen Bevölkerung geht es nicht lediglich um Symbolpolitik und die kurzfristige Sicherung von Stimmen. Vielmehr installiert Orbán in seinem EU-Land ein alternatives, paralleles Modell von Staatlichkeit, ein »gelebtes Großungarn« in »christlicher, europäischer Tradition«. Die Berufung auf das Christentum bedeutet jedoch keinen Bezug auf universelle christliche Werte – diese sind in der Sozialpolitik unter Orbán nicht zu finden –, sondern eine Legitimier-ung der »tausendjährigen Staatlichkeit«, das Projekt des virtuellen Großungarn in den historischen Grenzen von vor 1920.
Dass dieses Projekt durch die EU-Beitritte der betroffenen Länder in dieser Form erst ermöglicht wird, ist ein Widerspruch, der Fidesz nicht zu stören scheint. Noch wird das Ganze im EU-konformen Rahmen, über legitime Autonomieforderungen, wie sie auch in anderen EU-Ländern praktiziert werden, und ebenso legitime Regionalisierungs- bestrebungen betrieben.
Dabei verfolgt die ungarische Regierung jedoch nicht lediglich ideologische und geopolitische, sondern auch wirtschaftliche Interessen. Die mehrheitlich von UngarInnen bewohnten Gebiete der Nachbarländer sind wirtschaftlich wenig erschlossen, und besonders Siebenbürgen ist als zukünftige Rohstoffressource für regierungsnahe ungarische Unternehmen interessant.
Die Frage ist, wie sich Ungarns Beziehung zu Russland (»Ostöffnung der ungarischen Wirtschaft«) und die Autonomiebestrebungen der von Orbán politisch, ideologisch und finanziell unterstützten Parteien und Organisationen der AuslandsungarInnen bis zum hundertjährigen Trianon-Jubiläum 2020 entwickeln werden. Irrwitzig, aber durchaus vorstellbar wäre ein Szenario, in dem ein symbolträchtig auf 2020 gelegtes EU-Bürger-Innenbegehren zur Autonomie der Auslandsungar-Innen von der EU als nicht durchführbar abgewiesen wird, und Ungarn daraufhin aus der EU austritt, um sich der »östlichen Wirtschaftssphäre« anzuschließen.
Orbáns »Zwei-Drittel-Staat«
Auch nach innen orientiert sich die ungarische Regierung am Vorbild des autoritären historischen Feudalstaats, der Ungarn bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs war.
Ungarische KritikerInnen gehen davon aus, dass Viktor Orbán nach seinem Wahlerfolg 2014 mit demokratischen Mitteln nicht mehr abgewählt werden kann. Die letzten vier Jahre waren Orbáns »Machtergreifungsphase«, in der er Fidesz zum Staat gemacht, die politische Opposition und gesellschaftlichen Widerstand zerschlagen und seine Oligarchen in Position gebracht hat. Nun folgt die gesellschaftliche und wirtschaftliche Konsolidierungs- und Expansionsphase. Viktor Orbáns Regierung agiert und legitimiert sich im Namen der »Mehrheit«. Die Konsolidierung dieser »nationalen Mehrheitsgesellschaft« funktioniert über die Umverteilung öffentlicher Mittel, Ausgrenzung und Sündenböcke. Trotz der »christlichen« Rhetorik der Regierung spielen christliche Werte hierbei keine Rolle – nur ein Beispiel ist die Kriminalisierung der Obdachlosen.
Die ideologische, politische und wirtschaftliche Spaltung und Polarisierung der Gesellschaft wurde von Fidesz seit 2010 immer weiter forciert. Jetzt ist Fidesz der Staat, und verfolgt offenbar langfristig die Strategie, keine öffentlichen Gelder, Aufträge und EU-Mittel mehr für Unternehmen, Personen, Medien, Institutionen und NGOs zu verwenden, die nicht zur Fidesz-Familie gehören. So werden gesellschaftliche Strukturen und Existenzen zerstört. Aktuelle Beispiele sind das Vorgehen der Regierung gegen die ungarischen Menschenrechts- und Transparenz-NGOs, die aus dem norwegischen Kohäsionsfonds gefördert wurden, sowie die Zerschlagung eines der ältesten und größten Ökomusterbetriebe Ungarns mit Mafiamethoden.
Zerschlagung der Zivilgesellschaft
Der norwegische Kohäsionsfonds förderte Menschenrechts- und Transparenz-NGOs in Ungarn. Die ungarische Regierung hatte die Zuständigkeiten für die Vergabe der Fördermittel geändert, um sie selbst zu kontrollieren, worauf Norwegen im Mai die Ausschüttung von 150 Mio. Euro stoppte, bis die ursprünglichen Zuständigkeiten wiederhergestellt sind. Die ungarische Regierung reagierte mit dem Vorwurf, Norwegen mische sich über NGOs in die »inneren Angelegenheiten Ungarns« ein, »Nutzlose Betrüger«. Norwegen stoppt 150 Mio. EUR Entwicklungsgelder an Ungarn, pesterlloyd.net, 09. Mai 2014, http://0cn.de/pww7. setzte die betroffenen NGOs auf eine Schwarze Liste und forderte sie über die Kontrollbehörde der Regierung auf, ihre Unterlagen offenzulegen, einschließlich des internen Schriftverkehrs. Etliche der betroffenen NGOs weigern sich. Sie engagieren sich ausnahmslos seit Jahren für eine pluralistische demokratische Gesellschaft. Betroffen sind unter anderem eine europaweit bekannte gesellschaftskritische Theaterproduktion, Transparency International, sowie Hotlines für Gewaltopfer,
Demokratie- und Toleranzprojekte an Schulen, Frauenorganisationen, Bürgerrechts- und Romaorganisationen und der Budapest Pride. Die Schwarze Liste »problematischer« NGOs, pusztaranger.wordpress.com, 08. Juni 2014, http://0cn.de/ecc5. Der 19. Budapest Pride im Juli war mit etwa 10000 TeilnehmerInnen der größte aller Zeiten. Die Empörung über das aktuelle Vorgehen der Regierung gegen die NGOs brachte ihm neuen Zulauf aus der demokratischen Zivilgesellschaft. Wie sich die betroffenen NGOs gegenüber der Regierung halten können, bleibt abzuwarten. Derzeit werden sie von CÖF, dem staatlich geförderten »zivilen« Dachverband und Veranstalter der »Friedensmarsch«-Massendemonstrationen für die Regierung, in der Presse als »nationales Sicherheits-risiko« bezeichnet. Im Kontext des amerikanischen Abhörskandals werden sie zudem entsprechenden Kontrollen unterzogen. Közlemény, civilosszefogas.hu, 14. July 2014, http://0cn.de/fjjr (Ungarisch).
Land-Grabbing
Der Ökobetrieb Kishantos, 1992 mit internationalen KooperationspartnerInnen gegründet, bewirtschaftete 452 Hektar und betrieb eine eigene zuschussfreie Ausbildungsstätte zum Ökolandbau. Seit 2012 begann der nationale Bodenfonds landesweit mit der Umverteilung der staatlichen Anbauflächen an Fidesz-nahe Agrarunternehmer-Innen und UnterhändlerInnen, um die Landwirtschaft langfristig an einige wenige Großbetriebe umzuverteilen.
So wurden auch die 2013 ausgelaufenen Pachtverträge von Kishantos vom nationalen Bodenfonds nicht verlängert und die Anbauflächen neu ausgeschrieben. Es gab internationale Proteste, auch von Greenpeace und den EU-Grünen. Die BetreiberInnen klagten und weigerten sich, die Anbauflächen vor dem Gerichtsurteil freizugeben. Sie hatten die Felder im Herbst noch eingesät und hätten die Ernte nach einem entsprechenden Gerichtsurteil – das für Mai erwartet wurde – den neuen PächterInnen überlassen.
Unmittelbar nach Orbáns Wahlsieg Anfang April 2014 besetzten die neuen »Pächter« die Felder mit bewaffneten privaten Sicherheitskräften und Traktoren. Sie pflügten alles unter, wobei ein Schaden von über 320.000 Euro entstand. Die Polizei war zugegen, schritt jedoch nicht ein. Tatsächlich leitet der Vizevorsitzende der nationalen Agrarkammer den benachbarten Großbetrieb und pflegt beste Beziehungen zur lokalen Polizei. Anfang Juni wurde die Neuvergabe der Anbauflächen für rechtens erklärt. Die neuen PächterInnen sind laut Medienberichten regierungsnahe Agrarbarone oder UnterhändlerInnen für diese, wie es seit 2012 auch landesweit dokumentiert ist.
Das untere Drittel
Die langfristige Strategie, die staatlichen Ressourcen unter der eigenen Klientel aufzuteilen, gleichzeitig Opposition und Zivilgesellschaft durch den Entzug der wirtschaftlichen Existenzgrundlage zu zerstören und die staatliche Unterstützung »unproduktiver« Bevölkerungsgruppen immer weiter zu verringern, produziert ein »unteres Drittel«. In diesem versammelt sich mit der Zeit ein breites Spektrum von Unerwünschten und »Überflüssigen«, für die sich der Staat als nicht zuständig betrachtet bzw. seine Aufgabe in reiner Kostenminimierung sieht. Aktuell leben in Ungarn etwa 4,8 Mio. Menschen, also etwa jeder Zweite, an oder unter der Armutsgrenze von 280 Euro pro Monat. Elend mit System. Ungarn verarmt unter Orbán immer weiter, pesterlloyd.net, 07. Juli 2014, http://0cn.de/p9o9. Dem will die Regierung durch getrennte Sozialministerien für (»zu unterstützende«) SteuerzahlerInnen und (»problematische«) LeistungsempfängerInnen begegnen, die aktuell eingeführt werden. Zwei-Klassen-Sozialpolitik, pusztaranger.wordpress.com, 10. Juni 2014, http://0cn.de/ygbs.
Für bestimmte »unverschuldet in Not geratene magyarische Familien« ergreift Jobbik Partei. Dabei handelt es sich um KleinbauerInnen, denen vom nationalen Bodenfonds – wie im Fall Kishantos – zugunsten von Fidesz-AgrarunternehmerInnen das Pachtland und damit die Existenzgrundlage entzogen wurde, sowie um die zwangsgeräumten kleinen DevisenschuldnerInnen, die auf der Straße landen.
Alle anderen können sehen, wo sie wirtschaftlich und politisch bleiben. So zum Beispiel oppositionelle JournalistInnen, die wegen des politisch forcierten Sterbens oppositioneller Medien keine Jobs mehr finden; die Alten mit geringer Rente; die Behinderten, chronisch Kranken und Invaliden; die zwangsbeschäftigten Arbeitslosen und kriminalisierten Obdachlosen; diejenigen, deren Lebensweise mit dem offiziellen Familienbild unvereinbar ist, also außer Homosexuellen auch unverheiratete Heteropaare und Alleinerziehende; und vor allem die Roma als größte Minderheit, die besonders auf dem Land ohne Jobs und Infrastruktur schon seit der Wende massenhaft verelenden – und die wohlgemerkt seit 2012 als »Nationalität« aus der Gesamtheit der »ungarischen Nation« hinausdefiniert wurden. Sie alle sind BürgerInnen zweiter Klasse, mit deren Ausgrenzung, sozialem Abstieg und Verelendung die eigenen Leute bei Linie gehalten werden. An ihnen statuiert die Staatsmacht sozial- und ordnungspolitische Exempel. Darüber hinaus duldet sie rechtsextreme Übergriffe für »Ordnung und Sicherheit« durch »national gesinnte« Bürgerwehren gegen diese. So wurde der Verbotsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Jobbik-Bürgerwehr »Schönere Zukunft«, einer Nachfolgeorganisation der verbotenen Ungarischen Garde, erst kürzlich von einem Gericht in Gyula abgelehnt. Ihre Notwendigkeit wurde vom Gericht selbst mit »Zigeunerkriminalität« begründet. Rassistische Richterin löst Jobbik-Bürgerwehr nicht auf, pusztaranger.wordpress.com, 25. April 2014, http://0cn.de/gw0e. Hingegen wurden Roma, die sich gegen rechtsextreme Angriffe zur Wehr setzten, unter dem strafverschärfenden Rassismusparagraphen wegen »Magyarenhass« verurteilt. Rassismusparagraph. Wieder Haftstrafen für Roma, pusztaranger.wordpress.com, 10. Mai 2013, http://0cn.de/a1m0. Und mittlerweile werden auch von Amts wegen bewaffnete Rechtsextreme zur »Disziplinierung« der Romabevölkerung auf dem Land eingesetzt: Auf Druck von Jobbik stockte das Landwirtschaftsministerium kürzlich die Mittel für die Beschäftigung bewaffneter kommunaler Feldhüter um das Doppelte auf. In den 14 ungarischen Gemeinden mit rechtsextremen Bürgermeistern ist davon auszugehen, dass diese Jobs an Rechtsextreme vergeben werden. Und an der ungarisch-serbischen Grenze kooperiert die Bürgerwehr des militanten Neonazis László Toroczkai, seit 2013 Bürgermeister, Militanter Neonazi in Ungarn zum Bürgermeister gewählt, pusztaranger.wordpress.com, 16. Dezember 2013, http://0cn.de/li05. mit der Polizei bei der Jagd auf MigrantInnen ohne gültige Einreisepapiere. Südungarn. Rechtsextreme Bürgerwehr verhaftet illegale Einwanderer, pusztaranger.wordpress.com, 1. Juli 2014, http://0cn.de/4085.
Wer kann, sucht sein Glück im Ausland. Seit 2010 sind mehr UngarInnen emigriert als nach dem niedergeschlagenen Ungarnaufstand von 1956, vor allem junge, gut ausgebildete UngarInnen. Der Regierung kann dieser katastrophale brain drain nur recht sein; mit der Abwanderung schwindet auch die Bevölkerungsgruppe, die gesellschaftlichen Widerstand artikulieren kann. Für alle, die nicht auswandern wollen oder können und nicht unmittelbar zur »Fidesz-Familie« gehören, wird es unter der jetzigen, dritten Orbán-Regierung noch härter werden.
Puszta Ranger
Der Autor betreibt seit 2009 den gleichnamigen Blog, der über die politische und soziale Entwicklung in Ungarn berichtet: pusztaranger.wordpress.com.
Der Artikel gibt den Stand Mai–Juli 2014 wieder. Teile des Artikels sind in abgewandelter Form bereits in der Jungle World und auf german-foreign-policy.com erschienen.