Im Mittelpunkt dieses Artikels steht ein »frauengerechtes« Projekt, das von einer Gruppe Freiburger Architektinnen entworfen wurde: ein L-förmiger, aus drei Bauabschnitten bestehender Gebäudekomplex, der zwischen 1992 und 2002 in einem neu angelegten Stadtteil Freiburgs entstand. Dieses Projekt wurde im Gegensatz zu vergleichbaren Bauten wie dem Brahmshof in Zürich, dem IBA-Emscher-Park-Projekt Bergkammen oder dem Beginenhof in Berlin nicht von einer großen Wohnungsbaugesellschaft oder ähnlichen Trägerschaften angestoßen, sondern von einem kleinen Verein. Mit siebenundsechzig Einheiten ist die Wohnanlage eines der größten deutschen Projekte ihrer Art und wird an verschiedenen Stellen, sei es in Architekturkritiken (mehrere Wettbewerbsgewinne) oder in Schriften des Bundes zum Themenfeld »Stadtplanung und Gender Mainstreaming«, erwähnt. Die Architektinnen des Projekts, die sich selbst als »Feministinnen« bezeichnen, verstanden sich als Stellvertreterinnen für die zukünftigen BewohnerInnen, die zwar in der Planungsphase teilweise, aber nicht entscheidend Einfluss nehmen konnten, und konstruierten eineN universelle NutzerIn. Aufbauend auf ihren eigenen frustrierenden Erfahrungen in einer männlich dominierten Baubranche und der erschwerten bzw. verwehrten vollen Berufstätigkeit als Frauen (mit Kindern) formulierten sie Vorlieben, Interessen und Wohnansprüche, die ihnen für alle Frauen zu gelten schienen, und schrieben so statische, normative Geschlechterrollen in die Architektur ein. Ihre Planung basierte dabei auf der grundlegenden Vorstellung einer gesellschaftsgestaltenden Architektur, die je nach Intention der PlanerInnen geschlechtsspezifische Asymmetrien zementieren oder die scheinbar spezifischen Lebenswelten von Frauen verbessern kann. Diese Vorstellung legt nahe, dass Architektur strategisch eingesetzt werden könne, um eine ersehnte soziale Ordnung zu schaffen. Die Vorstellung, dass eine ideale Architektur eine ideale Gesellschaft hervorzubringen vermag, zieht sich seit Jahrhunderten durch die Geschichte der Architekturtheorie und Architektur. Die wohl bekanntesten Ideen hierzu stammen von frühen Sozialutopisten wie Charles Fourier oder Robert Owen, deren Überlegungen utopistische, feministische Modellprojekte zu Beginn des 19. Jahrhunderts in den USA beeinflussten.
Im Rahmen einer kleinen ethnografischen Untersuchung dieser »frauengerechten« Wohnanlage habe ich mich mit der Frage beschäftigt, ob die Architektur tatsächlich die erwünschten gesellschaftlichen Veränderungen generiert. Auf der Grundlage von Planungsmaterialien, Medienberichten und Interviews mit den BewohnerInnen sowie mit einer der Architektinnen habe ich dabei sowohl die Planungsebene als auch die tatsächliche Nutzung analysiert. Direkte Zitate von Planerinnen und BewohnerInnen in diesem Text stammen aus Interviews, die ich mit ihnen geführt habe. Basierend auf dieser Untersuchung diskutiere ich hier die folgenden Fragen: Wie sieht eine derartige »frauengerechte« Architektur in der Planung und der Nutzung aus? Wie ist sie zu beurteilen?
Die Wurzeln des »frauengerechten« Wohnens
Die wesentlichen Impulse zu diesem Projekt stammen aus den sechziger und siebziger Jahren – also den Jahren der »Krise der modernen Architektur«, den Jahren des einsetzenden soziologischen Interesses an einer (normativen) Architekturkritik und den Jahren der zweiten Frauenbewegung. Heike Delitz, Architektursoziologie. Bielefeld 2009. Zu dieser Zeit formierte sich auch eine feministische Perspektive innerhalb der baulich-räumlichen Planung: PlanerInnen und ArchitektInnen begannen – beeinflusst durch die autonome Frauenbewegung, die auf das asymmetrische patriarchale Geschlechterverhältnis aufmerksam gemacht hatte – Kritik zu üben an der einseitigen Orientierung der Planung an »männlichen« Interessen und der damit einhergehenden strukturellen Nicht(be)achtung »frauenspezifischer« Lebens- und Alltagsbedingungen. Susanne Frank, Stadtplanung im Geschlechterkampf. Stadt und Geschlecht in der Großstadtentwicklung des 19. und 20. Jahrhunderts, Opladen 2003. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen kritisierten die ArchitektInnen und PlanerInnen 1) die »Männergewalt« gegen Frauen, worunter auch strukturelle Gewalt verstanden wurde, die sich gerade auch in der Architektur als herrschaftsstabilisierendes Gesellschaftssystem äußere; 2) die Raumlosigkeit von Frauen, die die Forderung nach einer entsprechenden Infrastruktur weckte; 3) den Ausschluss von Planerinnen und Architektinnen aus bestimmten Positionen im Planungs- und Bauwesen; und 4) die geschlechtsspezifische Arbeits- und Rollenteilung, die durch architektonische und städtebauliche Formationen gestützt und reproduziert werde.
Der Fokus lag dabei auf der Wohnung als dem Raum, der durch die dualistische, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung ganz überwiegend den Frauen zugewiesen war. Im Rahmen detaillierter Wohnungsbauanalysen kritisierten die ArchitektInnen und PlanerInnen die in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelten normierten Kleinfamiliengrundrisse des sozialen Wohnungsbaus und betrachteten diese Wohnungen als Ausdruck »baulich-räumlicher HERRschaft« Kerstin Dörhöfer und Ulla Terlinden (Hrsg.), Verortungen, Geschlechterverhältnisse und Raumstrukturen, Basel 1998. oder als »Emanzipationshindernis der Frau«. Myra Wahrhaftig, Emanzipationshindernis Wohnung. Die Behinderung der Emanzipation der Frau durch die Wohnung und die Möglichkeit zur Überwindung, Bonn 1985. Im Mittelpunkt der Kritik stand die Nichtberücksichtigung und Unsichtbarkeit der Reproduktionsarbeit innerhalb der Wohnungsgrundrisse und der Siedlungs- und Verkehrsinfrastrukturen. Unbeachtet bleibe, dass die Wohnung für Frauen nicht nur Erholungsort, sondern auch Arbeitsplatz sei. So würden zum Beispiel die Grundrisse mit kleinen Funktionsküchen die Gleichzeitigkeit unterschiedlicher Arbeiten behindern und die partnerschaftliche Teilung der Hausarbeit erschweren. Grundsätzlich interpretierten die KritikerInnen hierbei die bezüglich Beleuchtung, Belüftung und Lichteinfall vernachlässigte Küche als Ausdruck des geringen gesellschaftlichen Stellenwerts der Haus- und Reproduktionsarbeit. Das Problem sei demnach nicht nur das Monopol der Männer auf die Architektur- und Stadtplanung, sondern auch die im wahrsten Sinne des Wortes eingebauten geschlechtsspezifischen Zuschreibungen, etwa bei der Küchengröße, der auf der Charta von Athen aufbauenden Funktionstrennung der Siedlungsstruktur oder hierarchischen Wohnungsgrundrisse. Architektur, so das Ergebnis dieser Studien, sei eine Schlüsselressource der männlichen Macht.
Ausgehend von dieser grundlegenden Kritik, in der die Architektur als versteinerter »Ausdruck« gesellschaftlicher Strukturen und als patriarchale »Unterdrückungsmaschine« interpretiert wurde, entstanden in den achtziger Jahren die ersten Bauprojekte, in deren Rahmen feministische Architektinnen versuchten, »emanzipative« Wohnungen zu entwickeln. Die Planerinnen, die sich als die eigentlichen »Wohnexpertinnen« verstanden, wollten spezifische »Frauen-Gebäude« schaffen, die eine Wertschätzung und gleiche Bewertung geschlechtsspezifischer Arbeit garantieren sollten. Ihre Forderung für ein »frauengerechtes Wohnen« formulierten beispielsweise die Freiburger Architektinnen in ihrem Programm wie folgt: »Obwohl Frauen immer noch mehr Zeit in den Wohnungen, im Quartier und seinen Straßen verbringen als Männer - sodass sie die eigentlichen Wohnexpertinnen sind - planen weiterhin Männer für Frauen. Solange diese Rollenverteilung vorherrscht, müssen wir von frauengerechtem Wohnen sprechen. Letztendlich ein Bauen für diejenigen, für die die Wohnung und ihr Umfeld nicht nur Erholung, sondern auch Arbeitsplatz bedeutet«. In diesem Zitat wird deutlich, dass die geschlechtsspezifische Verteilung von Aufgaben und Arbeitsfeldern nicht oder nur geringfügig in Frage gestellt. Die Planung orientiert sich (trotz eines in ihren Augen feministischen Ansatzes) an dem klassischen Bild des Familienernährers und einer Frau, die die Haus- und Familienarbeit übernimmt. In diesem Sinne werden heteronormative Leitbilder kaum aufgebrochen.
Das Modellprojekt in Freiburg: Die imaginierte Bewohnerin und ihre Erfinderin
In einem Projekt, das sich »frauengerecht« nennt, liegt es nahe, genauer zu analysieren, was unter der Kategorie »Frau« verstanden wird. Was für ein Typ Frau wird da imaginiert, der in dem Haus in ganz spezifischer »Frauenweise« wohnen soll? Wie soll sie sich bewegen, die Räume nutzen, ihre Kinder hüten, mit ihren Nachbarinnen plaudern, die anderen Frauen beobachten usw.? Wie diese Fragen bereits suggerieren, flossen bei der Suche nach Antworten Geschlechterstereotype ein, auf deren Grundlage die Architektinnen ihre eigenen Vorstellungen spezifisch »weiblicher« Eigenschaften, Bedürfnisse und Verhaltenserwartungen in die Architektur einschrieben. Diese basierten auf ihren eigenen Erfahrungen der verwehrten Berufstätigkeit, den unzureichenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung und dem Leben als Hausfrau, das von diesen Bedingungen geprägt war.
Folgt man ihren Beschreibungen in der Projektphilosophie, so ergibt sich das Bild einer normierten Standardbewohnerin: eine nicht erwerbstätige Mutter, die die Haus- und Erziehungsarbeit übernimmt, die Gemeinschaftsaktivitäten und Plaudereien mit ihren NachbarInnen liebt, die unangetastete Natur (die Wildnis) und einen ökologisch bewussten Lebenswandel schätzt. Hier zeigt sich eine unterschwellige Reklamation der positiven Beziehung zwischen »Frau« und Natur, die ganz ungebrochen die klassisch patriarchale Zuschreibung weiblicher Naturnähe und das philosophische Bilder der nichtmenschlichen Natur als weiblich übernimmt. Die hier vorgestellte Frau wünscht sich eine weniger strikte Trennung von privatem Bereich und Öffentlichkeit, so dass sie Rollos, Vorhänge oder abgezäunte Vorgärten nicht vermissen würde. Darüber hinaus möchte sie ihren Arbeitsplatz (die Küche) von ihrem Freizeitraum trennen und hat ein explizites Bedürfnis nach Sicherheit vor männlicher Gewalt.
Dieser Aspekt der Sicherheit steht innerhalb des Kriterienkatalogs für »frauengerechte« Planung immer sehr weit oben und wurde insbesondere durch die feministischen Diskurse der achtziger Jahre zu sogenannten Angsträumen populär. Als stadtplanerische Konsequenzen dieser Diskurse lassen sich nicht nur die Forderungen einer umfassenderen Beleuchtung, Einsehbarkeit und Videoüberwachungen nennen, sondern auch der gezielte Versuch, die soziale Kontrolle innerhalb von Stadtteilen und Wohnanlagen zu erhöhen.
Es wird hierbei deutlich, dass die Architektinnen eine Kollektividentität »Frau« konstruieren, die die Vorstellung einer binären Zweigeschlechtlichkeit reproduzieren und auf konservative heteronormative Rollenmodelle rekurrieren. Aber wie haben sie diese geschlechtsspezifischen Annahmen in architektonische Formen übersetzt? Welche spezifischen Rollen sollen die architektonischen Formen übernehmen, die ich nicht als außersoziale Objekte, sondern als Akteure analysiere?
Die materialisierten Vorannahmen
Die Architektinnen versuchten mit Hilfe architektonischer Maßnahmen, den oben genannten »Bedürfnissen der Frauen« gerecht zu werden. Dabei räumten sie einer offenen, großen und zentral gelegenen Küche einen besonderen Stellenwert ein. Indem sie zum wichtigsten Raum der Wohnung erkoren wird, soll sie die Reproduktionsarbeit nicht nur sichtbar machen, sondern auch aufwerten. Durch eine derart offene Küche – so prophezeien es die Architektinnen – sei zu verhindern, dass die Frau, die in der Küche brät, bäckt, kocht und Marmelade einweckt, isoliert wird.
Diese Gestaltung der Wohnküche soll dazu beitragen, den Frauen Anerkennung für ihre Arbeit zu verschaffen. Sie versichert der Frau beständig, wie wichtig ihre Tätigkeiten in der Hausarbeit sind. Fast scheint sie zu sagen: »Schau, was für ein schöner Raum! Alle müssen hier durch und staunen, was für einen fantastischen Kuchen du wieder gezaubert hast und sieh doch, du kannst mit deinen Liebsten sprechen, während sie vor dem Fernseher sitzen und du abwäschst«. Das ist sicher ironisch überspitzt, aber die Übertreibung soll verdeutlichen, wie die Architektinnen ihr Ziel – den Frauen mehr Anerkennung für ihre Arbeiten entgegenzubringen – an eine architektonische Akteurin (die Küche) delegiert haben. Dass sie eine derartige Küche als feministische Planung verkauften und dabei die Referenz zu früheren Überlegungen offener Küchen, etwa im Rahmen der Wohnungsbaudebatten der zwanziger Jahre, vernachlässigten, erscheint mir hierbei als ein grundlegendes, geradezu erschreckendes Problem des Freiburger Projekts.
Wenn die Küche zum zentralen Raum erhoben wird, muss das Auswirkungen auf die klassisch hierarchische Raumaufteilung (Wohnzimmer, Elternschlafzimmer, kleine Küche, Bad, Kinderzimmer) der typisierten Kleinfamilienwohnungen haben (Grundrisse aus den zwanziger Jahren prägen übrigens bis heute den Wohnungsbau). Im Wesentlichen bedeutet das für die Freiburger Architektinnen, dass das Wohnzimmer an Quadratmetern einbüßen soll und der imaginierten BewohnerIn ein eigener Raum zugestanden wird, der, wie es in der Projektphilosophie heißt, den Frauen eine Möglichkeit bietet »vom Tätigsein für andere, die Eigenzeit, das Freisein für sich selbst, abzugrenzen durch den Eintritt ins eigene Zimmer, das Autonomie verspricht.« Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Architektinnen prinzipiell der Vorstellung der bürgerlichen (geschlechtsspezifischen) Arbeitsteilung verhaftet blieben und geschlechtsspezifische, heteronormative Raumzuweisungen in die Architektur eingeschrieben haben.
Ich habe im vorangegangenen Abschnitt erwähnt, dass die Architektinnen die imaginierten BewohnerInnen als sehr gesellige ZeitgenossenInnen mit einem ausgeprägten Gemeinschaftssinn charakterisierten, die darüber hinaus die strikte Trennung zwischen privatem und öffentlichem Bereich verschmähen. Diese Annahme übersetzen die Architektinnen in eine Reihe von Gemeinschaftsräumen, die Raum für selbstorganisierte Nutzung schaffen, frauenspezifische Kultur fördern, das knappe Raumangebot der Mietwohnungen ergänzen und vor allem dem gesellschaftlichen Trend der Isolierung entgegenwirken sollen. Darüber hinaus versuchten die Architektinnen ausgehend von der Annahme eines Zusammenhangs zwischen architektonischer Form und erwünschtem menschlichen Handeln durch »Zwischenräume« wie geräumige Treppenhäuser und weitläufige Laubengänge, die Kommunikation zwischen den BewohnerInnen zu beleben.
In die Laubengänge ist darüber hinaus das »Frauenbedürfnis« einer erhöhten Sicherheit eingeschrieben. Sie dienen nicht nur der Trivialkommunikation, sondern übernehmen gleichzeitig die Position einer Concierge, die registriert, wer kommt und geht. So erzählte mir zum Beispiel eine Bewohnerin, dass sie die Gesichter der Freunde kenne und »[...] wenn hier jemand fremd im Haus ist, sprechen wir den an. Weißt', du kriegst total viel mit von dem Leben auf der Galerie.«
In diesem Zusammenhang steht meine Frage an die Architektin, inwieweit man durch Architektur Sicherheit schaffen kann, auf die sie antwortete: »Ja gut, durch eine gewisse Transparenz und manchmal sind es wirklich nur ganz kleine Kleinigkeiten, die wir aus dem Bebauungsplan oder so raus streichen. Zum Beispiel irgendwelche Gebüsche, die unglücklich angeordnet sind, dass es wirklich so ein undurchdringlicher Wald ist. […]. Das andere ist, dass man so soziale Kontrollen, die mag man negativ und positiv verstehen, aber dass man die nicht ausschließt durch irgendwelche geschlossenen Räume, sondern dass es auch Einblicke gibt, so dass man sich bemerkbar machen kann.« Zu derartigen architektonischen »kleinen Kleinigkeiten«, die in dem Projekt das Sicherheitsbedürfnis der Frauen garantieren sollen, gehören die Fenster, die zu den offenen Galerien gehen, die Fenster in den Wohnungstüren, die verglaste Wendeltreppe, der Zugang zu den Wohnungen über die offenen Laubengänge sowie transparente Rollos, die in den Wohnungen fest installiert sind. Die Funktion dieser Rollos beschreibt eine Bewohnerin wie folgt: » Das war auch so ein Detail, wo die [die Architektinnen] irgendwie immer gesagt haben: Ok, du sollst ja schon verdunkeln, aber wir nehmen ein Material, was durchsichtig ist. D.h. im Prinzip so dieses: Du kannst dann trotzdem noch reingucken und du kannst trotzdem noch ein bisschen rausgucken. Das war ganz gezielt, auch dass alle Türen Fenster haben und so dieses: Du sollst mitkriegen, was bei den anderen los ist.« Das oberste Gebot ist demgemäß die Gewährleistung von Einsichtigkeit und die damit verbundene soziale Kontrolle. Die architektonischen Akteure übernehmen dabei die Rolle der kontrollierenden, disziplinierenden Instanz des Hauswarts. Sie weisen die BewohnerInnen beständig darauf hin, dass sie jederzeit und an jedem Ort von den Nachbarn beobachtet bzw. gehört werden können und dementsprechend ein angemessenes Verhalten an den Tag legen müssen. Aber erfüllen die architektonischen Akteure ihre Aufgaben? Spielen sie ihre Rollen überzeugend? Disziplinieren sie die BewohnerInnen?
Die Wirkungsmacht der architektonischen Akteure
Es soll in diesem Abschnitt nicht mehr um die imaginierte NutzerIn und ihren Umgang mit der Architektur gehen, sondern um die tatsächlichen NutzerInnen. Dazu ist vorauszuschicken, dass sich die BewohnerInnen in ihren Lebensgestaltungen, Einstellungen und Familienkonstellationen wesentlich stärker voneinander unterscheiden, als in den Planungen angenommen. Allein aufgrund dieser Tatsache konnten die architektonischen Übersetzungen nicht vollständig aufgehen. Aber in einigen Punkten scheinen die architektonischen Akteure dennoch gut zu funktionieren. So betonten zum Beispiel alle meine InterviewpartnerInnen des ersten Bauabschnitts, in dem die Hausgemeinschaft nach wie vor überaus positiv bewertet wird, dass die transparente Planung und damit einhergehend die hohe soziale Kontrolle ihr Sicherheitsgefühl erhöht.
Die transparente Planung führt jedoch auch zu ungewollten Verhaltenseinschränkungen der BewohnerInnen wie zum Beispiel der Verzicht darauf, nackt durch die eigene Wohnung zu laufen. Ein zunächst ähnlich banal anmutendes Beispiel beschreibt ein Bewohner: Es sei ihm unangenehm, wenn sich – wie zum Zeitpunkt unseres Treffens – dreckiges Geschirr in seiner Spüle stapelt, da die NachbarInnen jederzeit hereinschauen und die Stirn darüber runzeln könnten, wie unordentlich es doch bei ihm sei. Daher versuche er, solche Situationen zu vermeiden, bzw. empfinde sie als peinlich. Die Fenster scheinen hier geradezu Ordnungsanweisungen zu formulieren und kreieren Haushaltsnormen. Sie scheinen dem Bewohner ins Ohr zu flüstern, dass es zwar durchaus legitim sei, nach dem Frühstück ein, zwei Tassen und ein paar Teller neben der Spüle stehen zu haben, dass aber eine Geschirransammlung grundsätzlich zu vermeiden sei.
Die architektonischen Akteure sind demnach in der Lage, Handlungsanweisungen zu formulieren bzw. Situationen zu schaffen, in denen die BewohnerInnen es vorziehen mit ihnen zu kooperieren, um ihre eigenen Bedürfnisse (wie zum Beispiel ohne Scham zu leben) zu befriedigen. Hier wird deutlich, dass die transparente Planung unerwartete Risiken und Nebenwirkungen birgt, die von den Intentionen der Architektinnen abweichen. Die soziale Ordnung ist demnach im Gegensatz zum Verständnis der Architektinnen keine automatische Konsequenz ihrer Ideen und Anliegen.
Wie überlisten die BewohnerInnen die architektonischen Akteure?
Es ist entscheidend hervorzuheben, dass die BewohnerInnen nicht bloß Statistenrollen in der Vorabend-Soap »Frauenbedürfnisse in der Architektur« spielen. Vielmehr sind sie in der Lage, das Skript nach ihren eigenen Erfahrungen und Wünschen zu interpretieren und ihre Rollen dementsprechend mit einer individuellen Note zu spielen. Im Folgenden möchte ich hierfür einige exemplarische Beispiele erörtern.
Während meiner Untersuchung wurde deutlich, dass alle BewohnerInnen Wege gefunden haben, ein traditionelles Wohnzimmer einzurichten, sei es, indem sie sich bereits während der Bauphase den Plänen der Architektinnen widersetzt haben oder, wie zum Beispiel ein Bewohner, einen Vorhang zwischen Küche und Wohnbereich gespannt haben. Das Beispiel des Vorhangs erscheint banal, aber es zeigt, dass es dem Bewohner durchaus gelingt, die umfassende Kontrolle zu boykottieren. Er scheint den Fenstern mit Hilfe des Vorhangs zuzurufen: »Nein, ich will nicht, dass man sieht, ob es hier unordentlich ist oder ich nackt Yoga mache!« Er hat damit einen Weg gefunden, gegen die Verhaltensvorschriften im kleinen Rahmen zu rebellieren, und verbannt jetzt, wie etwa zum Zeitpunkt unseres Interviews, dreckige Wäsche einfach aus dem Sichtfeld seiner Nachbarn hinter den Vorhang. Andere BewohnerInnen haben mit der gleichen Intention alle zu den Laubengängen führenden Fenster mit Milchglasfolie abgeklebt.
Ein weiteres Beispiel der Umschreibung der Anweisungen durch die BewohnerInnen ist die Nutzung des »Frauen-Zimmers« durch einen Mann, der die Haus- und Familienarbeit übernommen hat. Offensichtlich können die BewohnerInnen das Gender-Skript und dessen genderspezifische Rollen und Aufgaben umschreiben. Darüber hinaus verdeutlicht dieses Beispiel, dass die Verkaufsstrategie als »frauenorientiert« nicht nur aufgrund der Konstruktion einer Kollektividentität »Frau« problematisch ist, sondern auch aufgrund der Ignoranz gegenüber der Tatsache, dass durchaus auch Männer die Reproduktionsarbeit übernehmen können. Die von den Architektinnen als »frauenspezifisch« vermarktete Architektur kann für diverse NutzerInnen Vor- und Nachteile bieten, und das unabhängig von ihrem scheinbar natürlichen Geschlecht.
Fazit: »Frauenfreundlich« oder »feministisch«?
Die »frauenfreundliche« oder »frauengerechte« Planung ist mit den entsprechenden Forderungen der achtziger Jahre in den Planungsdiskurs eingegangen und lässt sich heute in der Architektur- und Stadtplanung wiederfinden. Dabei wird sie nach wie vor überwiegend auf die Vermeidung von »Angsträumen« und entsprechende Sicherheitskonzepte oder etwa auch auf große Küchen, Anbindung an den Nahverkehr und die Nähe zu Kinderversorgungseinrichtungen beschränkt. Diese Berücksichtigung scheinbar frauenspezifischer Belange wird an vielen Stellen als Erfolgsgeschichte gelesen. Hierbei wird jedoch oft übersehen, dass die Planung immer noch an Konzepten der siebziger und achtziger Jahre orientiert ist, ohne die nötige Reflektion neuerer theoretischer Ansätze wie etwa der Queer Theory oder den Gender Studies.
Anhand des Freiburger Beispiels wurde zudem deutlich, dass diese Planung kaum als »feministisch« zu bezeichnen ist bzw. die damit verbundenen Forderungen erschreckend heteronormativ und affirmativ erscheinen. So blenden die Freiburger Architektinnen etwa Machtgefälle zwischen Frauen aus; Frauen werden überhaupt als eine homogene Masse mit gleichen Wünschen, Erwartungen und Lebensgewohnheiten konstruiert. Das entscheidende Problem ist, dass sie die geschlechtsspezifische Verteilung von Aufgaben und Arbeitsfeldern nicht in Frage stellen und dass sie ihre Planung an dem klassischen Bild der Familie aus männlichem Ernährer und einer Frau, die die Haus- und Familienarbeit übernimmt, orientieren. Ihr Fokus liegt dabei auf dem Versuch, durch additive Maßnahmen wie offene Küchen, eigene Zimmer, Kontaktzonen und entsprechende Infrastruktur den Frauen die Bewältigung der ihnen zugeschriebenen Aufgaben zu erleichtern und ihnen mehr Anerkennung zu sichern. Ob das als »feministisch« oder »frauengerecht« zu bezeichnen ist, wage ich zu bezweifeln.
Von Nora Colden. Die Autorin ist Ethnologin und lebt in Leipzig.