Mit diesem Beschluss ist die sechste Ausgabe der “Phase 2” de facto konfisziert. Die Beschlagnahmung erfolgte aufgrund eines unspezifischen Verdachts, der unabhängig vom konkreten Inhalt der Zeitschrift erhoben wurde sowie aufgrund der Tatsache, dass die Zeitung in der tschechischen Republik gedruckt wurde. Das Verfahren der Prüfung kommt dabei einer Konfiskation gleich, da die Dauer der Prüfung des Inhaltes das Erscheinen von “Phase 2” als Periodikum unmöglich macht. Die Art der Beschlagnahme zeigt so, dass eine Einfuhr der Zeitschrift “Phase 2” generell unterbunden werden sollte.
Die Redaktion der “Phase 2” erklärt zu der Beschlagnahmung:
“Mit der Beschlagnahmung der ‚Phase 2‘ setzt sich die Generalprävention staatlicher Stellen gegen linksradikale Publikationen und Aktivitäten fort. Als Publikation, die sich offensiv um eine linksradikale Organisierung bemüht und vom Verein zur Förderung antifaschistischer Kultur, e.V., für die Gruppen Bündnis gegen Rechts aus Leipzig, die Antifaschistische Aktion Berlin und die Autonome Antifa/M aus Göttingen herausgegeben wird, ist ‚Phase 2‘ Teil der linksradikalen Bewegung in der Bundesrepublik. Die Diskussionen dieser Bewegung sind, wie die Beschlagnahmung erneut zeigt, unabhängig von ihrem Inhalt Ziel staatlicher Gegenmaßnahmen. Statt konkrete Inhalte zu kriminalisieren wird jetzt im Rahmen der bestehenden Gesetze dazu übergegangen, das Erscheinen der Zeitschrift insgesamt unmöglich zu machen. Allen Beteiligten ist klar, dass die Beschlagnahmung einer gesamten Auflage für eine Zeitschrift wie ‚Phase 2‘ ein finanziell kaum zu verkraftender Schlag ist.”
Weiter erklärt die Redaktion:
“Als Redaktion werden wir alles daran setzen, sowohl das Erscheinen der sechsten Ausgabe von ‚Phase 2‘ zu gewährleisten, als auch das Fortbestehen der Zeitschrift zu sichern. Wir halten an der Gründung der ‚Phase 2‘ als Medium der Verständigung linksradikaler Gruppen in der Bundesrepublik fest. Unser Ziel bleibt die Verständigung dieser Gruppen über gemeinsame Analysen und Ansätze.”
In der aktuellen Situation ist “Phase 2” auf eine breite Unterstützung angewiesen. Neben den Kosten des juristischen Verfahrens sind die Ausgaben für das weitere Erscheinen aufzubringen. Daneben benötigt “Phase 2” die Solidarität aller, die an einer linksradikalen Organisierung und Diskussion Interesse haben oder die Kriminalisierung linksradikaler Ansätze und Diskussionen in der Bundesrepublik unerträglich finden.
Leipzig, den 13. Dezember 2002
Die Redaktion bittet um Spenden auf folgendes Konto:
Bankverbindung: Kto. 117770
bei: Sparkasse Göttingen
BLZ: 26050001
Kontoinhaberin: Verein zur Förderung antifaschistischer Kultur
Stichwort: “Gebt das Heft frei!”
Phase 2