Im Gegensatz zu Israel oder den USA ist in den europäischen Ländern und in Deutschland "Terrorismusbekämpfung" nicht Ziel, sondern zuallererst Vorwand. Die in die deutschen "Antiterror-Pakete" eingeschnürten Maßnahmen stammen zum größten Teil von den Wunschzetteln der Behörden aus vergangenen Jahren. Kaum eine von ihnen ist wirklich zur Abwehr terroristischer Anschläge geeignet. Fast schon albern wirkt etwa das Beispiel Frankreichs, wo im mit Eiltempo beschlossenen Anti-Terrorgesetz auch die schärfere Verfolgung illegaler Technoparties enthalten ist.
Mit dem Antiterror-Paket II, das am 21.Dezember 2001 den deutschen Bundesrat passierte und am 1.Januar 2002 in Kraft getreten ist, wurden die Befugnisse für eine staatliche Überwachung erheblich ausgeweitet. Eine öffentliche Diskussion der Sicherheitspakete war nicht erwünscht, die Gesetzesvorlagen waren z.B. lange Zeit auch für JournalistInnen nicht zugänglich. Aber auch mit den vorhandenen Informationen wurde nur sehr oberflächlich berichtet, was hinter den Antiterror-Paketen steht.
Betroffen von den neuen Regelungen sind in erster Linie und am härtesten Flüchtlinge und AsylbewerberInnen. Von Asylsuchenden wird eine Sprachanalyse angefertigt, "identitätssichernde" Maßnahmen werden über 10 Jahre gespeichert. Polizeibehörden und Geheimdienste haben Zugriff auf die Daten aus dem zentralen Register, das zu einer Visa-Entscheidungsdatei ausgebaut wird. Für Ausreise und Aufenthalt gelten künftig schärfere Bestimmungen. Verbotsgründe für ausländische Vereine werden ausgeweitet.
Das BKA und der VS erhalten zudem mehr Befugnisse. So darf das BKA künftig auch in Fällen von "Datennetzkriminalität" ermitteln und kann unter bestimmten Umständen bereits tätig werden, ohne dass überhaupt eine Straftat vorliegt. Auch die Landesämter für VS haben nun die Möglichkeit, Kundendaten bei Kreditinstituten, Post- und Kommunikationsdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen abzufragen. Die Kennung und der Standort eines Handys dürfen jetzt rechtlich abgesichert mit dem umstrittenen IMSI-Catcher ermittelt werden. Und ein Bundesgesetz soll irgendwann die zusätzlichen biometrischen Merkmale regeln, die in Pässe und Ausweise auch in verschlüsselter Form aufgenommen werden können.
Apparat und andere Akteure
Die aktivste Rolle bei der Verschärfung der aktuellen Sicherheitslage spielen staatliche Institutionen, vor allem das Innenministerium. Die seit Dezember Gesetz gewordenen Änderungen stammen zum größten Teil aus den Schubladen polizeistaatlicher Institutionen. Ihnen zugrunde liegt der Irrglaube von der Möglichkeit absoluter Kontrolle über alle Bereiche der Gesellschaft, die - in welcher Form auch immer - von Interesse für die Polizei- und Geheimdienstarbeit sein könnten.
Dieser Wille zur Kontrolle von Seiten staatlicher Institutionen, der durchaus einen im eigentlichen Sinne totalen Anspruch hat, ist dabei auch völkisch-rassistisch geprägt: Im Visier stehen primär Menschen, die quasi per Blutsrecht, weil über ihre "Herkunft" und die ihrer Eltern, als AusländerInnen definiert werden, egal ob mit oder ohne Aufenthaltserlaubnis, Greencard oder Pass. Die Aktivität der Behörden beschränkt sich aber durchaus nicht nur auf die völkische Komponente. Bei der nach dem 11. September eingesetzten Rasterfahndung wurden in einigen Bundesländern die Daten nicht nur muslimischer Studenten aus bestimmten Ländern, sondern die aller Studenten eines gewissen Alters zur Auswertung angefordert.
Aus dem Kontrollanspruch ergeben sich mehrere Ziele staatlicher Institutionen: Es sollen umfassend Personendaten aller EinwohnerInnen und aller ins Land Kommenden (am liebsten bis zum genetischen Fingerabdruck) sowie alle relevanten Kommunikationsdaten erfasst werden. Weite Bereiche öffentlicher und privater Räume sollen darüber hinaus unter permanente Überwachung gestellt werden, um Kontrollmechanismen zu etablieren, die jede Form von staatlichen Interessen eventuell abträglichen Aktivitäten z.B. durch soziale Normierung bereits im Vorfeld verhindern können. Bei all diesen Tätigkeiten wünschen die Sicherheitsorgane, sich nicht nur möglichst eng mit den KollegInnen in den anderen EU-Ländern zu vernetzen, sondern wollen dabei idealerweise überhaupt nicht mehr durch lästige juristische oder parlamentarische Hemmnisse behindert werden. Kurzum: Der Apparat bekommt im Moment wirkungsmächtige Instrumente in die Hand.
Wenn an der Spitze des Innenministeriums mit Otto Schily nun ein Ex-Grüner, ehemaliger RAF-Anwalt und Sozialdemokrat steht, heißt das erstmal gar nichts. Denn erstens wäre es mit einem bisschen Kenntnis in Zeitgeschichte unsinnig, sich von der deutschen Sozialdemokratie eine weniger heftige Verteidigung des "starken Staats" zu erhoffen als von anderen Volksparteien. Und zweitens spielt es eine weniger als marginale Rolle, welche Person den Posten des Innenministers bekleidet. Personalisierte Schuldzuweisungen haben also auch bei den hier behandelten Prozessen keinen Sinn.
Wie jeder Apparat, der mit dem Mittel exekutiver Macht ausgestattet ist, ist auch der bundesdeutsche Polizei- und Geheimdienstapparat immer auf die Erweiterung seiner Eingriffsmöglichkeiten aus. Das liegt in der Eigendynamik derartiger Institutionen. Doch es existiert dafür momentan auch Unterstützung aus dem gesamten staatstragenden Politikbereich. Dazu zählen letztlich, wie die Abstimmung über die Terrorpakete im Bundestag vergangenen Dezember gezeigt hat, alle parlamentarischen Parteien, auch wenn sich in ihren Reihen noch einige vereinzelte KritikerInnen aufhalten (dürfen). Mit Ausnahme der PDS, die aus der Opposition heraus durchaus (noch), aber verhältnismäßig konsequenzenlos Kritik üben kann.
Neben der Erfüllung der Bedürfnisse des Polizeiapparats geht es dabei offensichtlich vielen AkteurInnen der Partei-Politik immer noch darum, die völkisch-nationalstaatliche Identität gegenüber der Zuwanderung und schwindenden nationalen Grenzen zu behaupten. Dazu wird das uralte Bild des prinzipiell verdächtigen Fremden zementiert und nach der organisierten Kriminalität und den Kampfhunden ein weiteres Mal das Gefühl von Unsicherheit verbreitet. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Weise MigrantInnen ausgegrenzt gehalten werden sollen: Ganz kapitalistisch als Gastarbeiterin mit Rückflugticket oder Multi-Kulti als netter Imbissbudenbetreiber. Und es spielt auch keine Rolle, ob kontingentiert ein paar zehntausend Hochqualifizierte ins Land geholt werden sollen.
Die Hauptsache bleibt, sie sind alle gründlich erfasst und unter Kontrolle. Und vor allem soll die darüber hinausgehende Zuwanderung streng kontrolliert werden. Mit den jetzt verabschiedeten Verschärfungen ist es einfacher, Leute gar nicht erst einreisen zu lassen, etwa durch Visa-Verweigerung, und es ist ebenfalls einfacher, ihnen den Aufenthalt in Deutschland unter Berufung auf Terrorismusgefährdung zu verweigern bzw. sie auszuweisen. Auch bei den staatsnahen Politakteuren gibt es neben den AusländerInnen natürlich noch andere Feindbilder. Und so kommt es nur zu recht, im Rahmen der vermeintlichen Terrorbekämpfung die einen oder anderen individuellen Freiheiten grundsätzlich abzubauen. Denn schließlich erhält man damit unschätzbare Instrumente zur Kaltstellung jeglicher Systemopposition. Eine etwas schwankende Rolle nimmt die Wirtschaft ein. Einerseits hat sie massiven Anteil an der Verbreitung und Normalisierung von Überwachung und Kontrolle, andererseits sollen die staatlichen Maßnahmen in diesem Bereich ihre Interessen nicht beeinträchtigen. So ist es der privaten Wirtschaft zuzuschreiben, dass Überwachungskameras zum Alltag der Menschen zu gehören scheinen, dass am Arbeitsplatz größtenteils minutiöse Kontrolle der Angestellten herrscht, dass Unmengen an Daten über Menschen angehäuft werden, um Kundenprofile erstellen und verkaufen zu können und dass viele "Big Brother" nicht mehr mit der Schreckensvision der totalen Kontrolle, sondern mit einer Daily Soap verbinden. Aber es ist auch dem Einspruch der Wirtschaft zu verdanken, dass starke Kryptographie in den meisten Ländern heute nicht verboten ist oder dieses Verbot wieder aufgehoben wurde, dass - entgegen dem völkisch kodierten Protest - Zuwanderung nach Deutschland, wenn auch selektierte, in Form von Greencards unterstützt wird oder dass lange um die Telekommunikationsüberwachungsverordnung gestritten werden musste, da die Provider nicht die Millionenkosten
der Überwachungstechnik tragen wollten.
Falsche Hoffnungen auf das Protestpotential der Wirtschaft braucht sich allerdings niemand zu machen. Beide Seiten wissen um ihre gegenseitige Abhängigkeit, und in Gremien wie dem ETSI funktioniert die Zusammenarbeit wunderbar. Das ETSInstitute erarbeitete einen europäischen Standard für Telekommunikations-Überwachung. Abgesehen davon kann und müssen sich staatliche Institutionen auf die Vorarbeit privater Firmen verlassen. Sie betreiben die Abschiebeknäste, entwickeln die Überwachungskameras und Gesichtserkennungssoftware, und sie stellen mit ihren unzähligen, dezentral verwalteten Datenpools aus allen Lebensbereichen eine ideale Informationsquelle dar.
Grenzenlos überwachen: Die europäische Ebene
2001 sind verschiedene Regelungen auf europäischer Ebene durch die Entscheidungsgremien der EU gegangen. Dabei üben sich die einzelnen Staaten immer wieder in dem Trick, sich erst auf europäischer Ebene auf neue Regelungen zu einigen, um dann unter Verweis auf die EU-"Vorgabe" angeblich gezwungenermaßen nationale Gesetze erlassen zu müssen.
Exemplarische Fälle sind die ENFOPOL-Vorlagen der Arbeitsgruppe "Polizeiliche Zusammenarbeit" des Rates der Innen- und Justizminister, die eine lückenlose Überwachung aller Arten von Telekommunikation ermöglichen sollen, die im Herbst verabschiedete Cybercrime-Convention oder die Ausweitung der Europol-Befugnisse. Für ausführlichere Beschreibungen verweisen wir auf unsere und andere Webseiten.
Mit der CyberCrimeConvention wurde sich auf eine Reihe von strafbaren computerbezogenen Verbrechen geeinigt. Darin wird die Kommunikationsüberwachung auf internationaler Ebene geregelt und der Datenaustausch sowie die engere Zusammenarbeit bei der Verfolgung festgeschrieben. Eine Einigung innerhalb der EU fand auch betreffs der weiteren Speicherung von Informationen zur Identifikation potentieller Randalierer bei Großveranstaltungen wie in Genua und das Aussprechen von Reiseverboten statt. Wichtigen Einfluss wird ebenso die von der EU erheblich ausgedehnte Definition von Terrorismus haben.
Schon diese kleine Auswahl zeigt, wie aus einem fast undurchsichtigen Netz von Gesetzen, sowohl national als auch international, Tatsachen geschaffen werden, von denen die meisten Menschen nichts wissen und die politische Handlungsmöglichkeiten weiter einschränken werden. Einen Vorgeschmack gaben die Ausreiseverbote für politisch Aktive im vergangenen Sommer wegen solcher "Verbrechen" wie dem, bei einer Demonstration in Gewahrsam genommen worden zu sein. Seit Dezember kann es EU-weit als Terrorismus verfolgt werden, eine leere Straßenbahn umzuwerfen oder eine Kreuzung zu blockieren. Sofern es sich dabei nicht um gewerkschaftliche oder globalisierungskritische Aktionen handelt, diese beiden Ausnahmen wurden in zwei Zusatzartikel zur neuen Terrorismusdefinition aufgenommen.
Und das Internet, als freie Kommunikationsmöglichkeit gedacht, wird somit etwa zum Fangnetz für alle möglichen Arten von Informationen für so viele mögliche Behörden und Dienste, dass der Umgang sowohl mit persönlichen als auch politischen Informationen immer unter diesem Blickwinkel betrachtet werden muss - einer sich vernetzenden omnipräsenten Sicherheitspolitik.
Kritikpotential und: Was bleibt zu tun?
Momentan können die KritikerInnen der Antiterror-Pakete an einer Hand abgezählt werden. Es sind dies z.B. DatenschützerInnen, JuristInnen, KünstlerInnen und BürgerrechtlerInnen. Hauptargument ist hier oft das mangelnde Demokratieverständnis und der Trend zum totalen Staat. Darüber hinaus gibt es noch CyberaktivistInnen, die im Besonderen die Überwachung und Einschränkung der freien Meinungsäußerung im Internet kritisieren. Allen gemeinsam ist, dass sie entweder selbst in bzw. als Protestbewegungen tätig sind oder als solche wahrgenommen werden oder aber als Minoritäten nicht den gesellschaftlichen Mainstream repräsentieren.
Kritik gab es selbst systemimmanent, wenn die meisten "Sicherheitsexperten", die im Innenausschuss des Bundestags zum Antiterror-Paket II angehört wurden, sich einig waren, dass das Gesetz nicht zur Terrorismusbekämpfung tauge, sondern dass es angepasstes, unkritisches Verhalten fördere und in weiten Teilen nicht mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar sei.
Eine Kritik an dem sicherheitspolitischen Konzept kann und darf sich natürlich nicht auf Demokratie und die Anrufung des Rechtsstaates beschränken, sondern muss sich einerseits auf die kapitalistische Verwertungslogik, die auch die Verwertung von Informationen einschließt, andererseits aber auch auf die gesellschaftliche Realität ("Wer nichts zu verbergen hat, den braucht die Kamera nicht zu stören...") beziehen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist eben nicht für dieses Thema mobilisierbar. Und mit dem Ruf nach einem starken Staat lassen sich auch heute prima Wahlen gewinnen. Eine politische Intervention ist hier geboten, da der gesamte politische Widerstand betroffen ist. Aber auch in der Linken stößt das Thema Überwachung nach wie vor auf ziemlich mäßiges Interesse.
Was ist zu tun? Erst einmal muss mensch wissen, wie die Kontroll- und Überwachungstechniken eingesetzt werden. Möglichkeiten wie Kryptographie müssen stärker genutzt werden - zumindest sollte mensch sich nach Möglichkeit mit der Verschlüsselung oder der Anonymisierung beim Surfen im Internet beschäftigen. Und es gibt auch in diesem Bereich Optionen, bestimmte für die Überwachung oder zum Datensammeln eingesetzte Techniken sich selbst zu nutze zu machen.
Natürlich: Das Handeln sollte nicht nur technisch orientiert sein. Viel wichtiger ist, dass in die Überwachungsgesellschaft eingegriffen wird. Mit der Angst und dem Ruf nach mehr Sicherheit war es für den Staat ein Leichtes, seine Überwachungsgesetze beinahe kritiklos durchzubringen. Sogar in der Linken lassen sich die Leute meist erst dann mobilisieren, wenn sie selbst zu den Betroffenen gehören, ihnen etwa eine Kamera vor die Haustür gebaut wird oder sie zur Speichelabgabe aufgefordert werden. Es könnte also eine Option sein, für mehr wahrgenommenes Betroffen-Sein im Sinne von Gemeint-Sein zu sorgen, und das nicht nur in den eigenen Reihen.
Der sich selbst fütternde Unsicherheitsdiskurs (à la: Sicherheitsgefühl braucht mehr Polizei - erhöhte Polizeipräsenz zeigt, dass "Verbrecher" da sein müssen = Unsicherheitsgefühl) gehört in diesem Zusammenhang ebenso angegriffen wie die national(staatlich)e Identität. Der Prozentsatz an Leuten, die eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber staatlicher Autorität einnehmen, muss wieder zu- statt abnehmen.
Als im Jahr 2000 die Leipziger Kampagne gegen Überwachungswahn ihren Höhepunkt hatte, wurde die Analyse der Überwachungsgesellschaft gegenüber dem Begriff des Überwachungsstaates stark gemacht. Es war höchste Zeit, den Tunnelblick über die staatlichen Überwachungsorgane hinaus auf die gesamte Gesellschaft zu erweitern, nur so konnten die Entwicklungen verstanden werden (Vgl. unsere Texte aus dieser Zeit auf der Website). Im vergangenen Herbst hat nun der Akteur Kontroll- und Überwachungsstaat fette Bonuspunkte gesammelt und seine Position in der Gesellschaft deutlich verstärkt. Doch es bleibt dabei: Man muss weiterhin von einer Überwachungsgesellschaft reden.
Denn Überwachung und Kontrolle stehen zwar im Zusammenhang mit dem Nationalstaat: Ihre selbstverständliche Präsenz im Alltag sorgt für die Disziplin und Autoritätshörigkeit, auf die dieser angewiesen ist. Im Gegenzug liefert er die Rechtfertigungen für Überwachung und Kontrolle - Konstanz nationaler Identität und Integrität des Staates als Sicherheitsgarant. Überwachung und Kontrolle stehen jedoch auch in Zusammenhang mit der kapitalistischen Vergesellschaftung. Von allen Mitgliedern des Systems wird korrektes Funktionieren innerhalb der Verwertung erwartet - eine nötige Grundvoraussetzung für dessen Weiterexistenz. Und da die Rechtfertigungsmechanismen auf der Ebene von Überzeugung und Identität dafür nicht ausreichen, sind Überwachung und Kontrolle nötig, für dieses Funktionieren zu sorgen. Wer nicht freiwillig lohnarbeiten oder konsumieren will, muss halt Grünflächen pflegen, respektive die geheizte Shopping-Mall verlassen.
AG Öffentliche Räume
beim Bündnis gegen Rechts Leipzig